St. Galler Kantonsräte hinterfragen Rechtsgrundlage für Drohnen
Dass die St. Galler Kantonspolizei zur Überführung von Rasern neuerdings auf Geschwindigkeitskontrollen mittels Drohnen setzt, hat umgehend zu Kritik aus dem St. Galler Kantonsrat geführt. Drei FDP-Politiker bezweifeln, dass die aktuellen gesetzlichen Grundlagen dafür ausreichen.
Die Kritik liess nicht lange auf sich warten. Erst am Freitag hatte die Kantonspolizei St. Gallen während einer Medienkonferenz an der Passstrasse zur Hulftegg im Toggenburg Drohnen als neuestes Mittel zum Aufspüren von Raserinnen und Rasern vorgestellt. Bereits am Samstag wurde auf der Internetseite des Kantons ein Vorstoss der drei FDP-Kantonsräte Raphael Frei, Ruben Schuler und Oskar Seger aufgeschaltet. Mit diesem hinterfragen die Politiker, ob die rechtlichen Grundlagen für solche Einsätze auch tatsächlich gegeben sind.
Die Verantwortlichen der St. Galler Kantonspolizei sahen die Kritik von verschiedener Seite wohl kommen. Am Freitag verteilten sie den Medienschaffenden ein Merkblatt mit verschiedenen Gesetzesartikeln, welche nach Ansicht der Polizei eine genügende rechtliche Grundlage für solche Einsätze bilden. Vor allem aber verwiesen sie auf einen Entscheid des Thurgauer Obergerichts von 2024, welches eine Geschwindigkeitskontrolle der dortigen Kantonspolizei mittels einer Drohne als zulässig beurteilt hatte.
«Dieser Entscheid bietet eine tragfähige juristische Grundlage für vergleichbare Einsätze im Kanton St. Gallen», heisst es auf dem Merkblatt der Polizei weiter – auch wenn ein Bundesgerichtsentscheid für den Einsatz von Drohnen zur Beweissicherung fehle. Zudem setze sich die Polizei dafür ein, dass künftig eine klare rechtliche Grundlage zu diesen Einsätzen im kantonalen Polizeigesetz geschaffen wird, sagte Philipp Sennhauser, Leiter Verkehrspolizei, an der Medienkonferenz.