St. Gallen schickt neues Musikschulgesetz in die Vernehmlassung
Der Kanton St. Gallen will den Musikschulen mit einem Gesetz erstmals eine eigenständige rechtliche Grundlage geben. Der nun in die Vernehmlassung geschickte Entwurf regelt Aufgaben, Organisation und Finanzierung, belässt den Gemeinden aber weiterhin grosse Freiheiten.
Die Musikschulen leisteten seit Jahrzehnten einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Bildung und seien fester Bestandteil der Bildungslandschaft, schreibt der Kanton St. Gallen am Freitag in einer Mitteilung.
Auf Gesetzesstufe werde das kommunale Musikschulwesen in je einer Bestimmung des Volksschulgesetzes und des Mittelschulgesetzes zwar erwähnt, ein eigenständiges und umfassendes Gesetz zu den Musikschulen bestehe jedoch nicht.
Laut Mitteilung hat der Kantonsrat die Regierung deshalb mit einer Motion beauftragt, eine eigenständige rechtliche Grundlage für die Musikschulen zu schaffen. Die Regierung gibt den Entwurf für ein neues Musikschulgesetz nun in die Vernehmlassung.
Neues Gesetz hält an Bewährtem fest
Das Gesetz regelt die Aufgaben, die Organisation und die Finanzierung der Musikschulen. Es hält am bewährten Grundsatz fest, wonach die Gemeinden beziehungsweise Schulgemeinden als Träger der Musikschulen weiterhin über viel Autonomie in inhaltlichen und organisatorischen Fragen verfügen. Der Kanton beschränkt sich weiterhin auf die Festlegung des rechtlichen Rahmens.
Laut Mitteilung bleiben die Gemeinden verpflichtet, Kindern und Jugendlichen sowie Lernenden an Berufsfachschulen mit Wohnsitz im Kanton St. Gallen den Zugang zum freiwilligen Instrumental- und Gesangsunterricht zu ermöglichen.
Das Gesetz legt zudem die Aufgaben der Musikschulen fest, nämlich musikalische Grundfertigkeiten zu vermitteln, Begabungen zu fördern und einen Beitrag zum kulturellen Leben in den Gemeinden zu leisten. Öffentliche Auftritte und die Zusammenarbeit mit Schulen und weiteren Bildungsinstitutionen bleiben wichtige Bestandteile ihres Auftrags.