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Schweiz und Welt

So regelt der Kanton Glarus das Plakatieren an öffentlichen Strassen

Südostschweiz
09.11.2021, 17:40 Uhr
gestern um 16:56 Uhr

Die Landratsfraktionen der SVP und der FDP wollen die Bewilligungspflicht für Wahlwerbung an der Strasse für eine definierte Zeit aussetzen. Dazu reichten sie ein Postulat beim Glarner Regierungsrat ein, wo sie eine Überprüfung der bisherigen Bewilligungspraxis für temporäre Strassenreklamen forderten.

Bewilligungen seien weiterhin notwendig, schreibt die Kantonsregierung nun in ihrer Antwort auf das Postulat. Sie befürchtet einen «Wildwuchs, insbesondere vor Wahlen und Abstimmungen», wenn das Anbringen dieser Reklamen bewilligungsfrei werde.

Vereinfachte Bewilligungspraxis

Im Kanton Glarus ist das Anbringen von Wahlwerbung in einer vom Landrat erlassenen Reklameverordnung geregelt. Jährlich würden rund 100 Gesuche eingereicht, heisst es in der Mitteilung. Zuständig für die Bewilligungen sind seit dem 1. Juni 2021 nur noch die Gemeinden. Die Gesuche können demnach digital eingereicht werden. Man habe den Bewilligungsprozess damit deutlich vereinfacht. «Mit diesem Vorgehen wurde dem Ansinnen der Postulanten nach einer Vereinfachung der Behördenwege Rechnung getragen», schreibt die Regierung. Sie schickt die teilweise schon umgesetzten Verordnungsänderungen nun in die Vernehmlassung. Dann geht die Vorlage an den Landrat.

Für Reklamen an Kantonsstrassen und schützenswerten Objekten braucht es nach wie vor auch eine Bewilligung der kantonalen Behörde. (so)

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