Skigebiete bleiben offen und Impfvorbereitungen laufen
In der Schweiz und in Liechtenstein sind dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) 10'002 neue Coronavirus-Ansteckungen innerhalb von 72 Stunden gemeldet worden. Zudem registrierte das BAG seit Freitag 201 neue Todesfälle und 391 Spitaleintritte.
Die Entwicklung dieser Zahlen ist auch für den Kanton Graubünden von Bedeutung. Im Raum stand vor allem die Frage, ob Bündner Skigebiete über die Festtage offenbleiben oder geschlossen werden. Nun aber steht fest, die Skigebiete im Kanton dürfen über die Feiertage offen bleiben, sofern sich die epidemiologische Lage und die Spitalkapazitäten nicht massgeblich ändern. Darüber informierten die Regierungsräte Marcus Caduff und Peter Peyer sowie Rudolf Leuthold, Leiter des Bündner Gesundheitsamts, am Montag an einer Medienveranstaltung.
Geöffnet mit Einschränkungen
Die Entwicklung der Fallzahlen in Graubünden sei stabil, der Durchschnitt der positiven Fälle liege bei rund 100 Personen pro Tag, erklärten Vertreter der Bündner Regierung. Derzeit (Stand: 21. Dezember 2020) befinden sich 845 Personen in Isolation und 958 Personen in Quarantäne. Die Regionalspitäler verfügen aktuell über genügend Kapazitäten zur Behandlung von an Covid-19 erkrankten als auch von anderen Personen, namentlich solchen mit Sportverletzungen. Die Intensivstationen sind derzeit durchschnittlich belegt und nicht überlastet.
Durch diese Ausgangslage im Kanton und indem auch die Voraussetzungen nach der Covid-19-Verordnung erfüllt sind, können die Skigebiete im Kanton geöffnet werden, sofern für das jeweilige Schutzkonzept eine Genehmigung des Gesundheitsamts vorliegt. Ausserdem würde die maximale Personenanzahl im Skigebiet eingeschränkt und der Verkauf von Tageskarten begrenzt werden.
Kein Alkohol auf der Piste
Damit die Kapazitäten in den Spitälern nicht zu schnell ausgeschöpft sind, müssen die Skigebiete zusätzlich umfassende Massnahmen zur Reduktion von Unfallrisiken ergreifen wie beispielsweise die Sicherung gefährlicher Stellen oder die Schliessung gefährlicher Pisten. Zudem sollen die Betriebe die Gäste dazu anhalten, sich möglichst risikofrei zu verhalten. Als weitere Massnahme ist der Ausschank und der Konsum von Alkohol in den Skigebieten untersagt.
Die Entwicklung der Fallzahlen könne sich laufend ändern. Daher werde die Situation täglich beurteilt. Die Bewilligung für die Öffnung der Skigebiete kann entsprechend derzeit bis 03. Januar 2021 erteilt werden, sofern sich die Situation nicht massgeblich ändert. Ohne wesentliche Änderung der Situation wird die Regierung am 29. Dezember 2020 neu entscheiden.
Impfungen werden geplant
Ebenfalls an dem Medienanlass wurde über den Imfplan des Kantons Graubünden informiert. Der Kanton Graubünden bereite sich intensiv darauf vor, ab dem 4. Januar mit ersten Impfungen starten zu können, sofern der Impfstoff geliefert und die Logistik sichergestellt ist.
Im Vordergrund stehe dabei die Sicherheit und das Vertrauen der Bevölkerung. Deshalb werde sich der Kanton nicht an einem Wettrennen unter den Kantonen beteiligen, erklärten die Verantwortlichen. Denn obwohl der erste Impfstoff zugelassen ist, bestehen derzeit noch zahlreiche Herausforderungen. So sei beispielsweise die konkrete Impfempfehlung des Bundes noch ausstehend, oder die Sicherstellung der Logistik und die Verfügbarkeit des administrativen IT-Tools des Bundes offen, heisst es weiter.
Reihenfolge steht fest
Für Graubünden ist voraussichtlich nur mit einer geringen Menge des Impfstoffes zu rechnen. So stehen bis Kalenderwoche drei (18.01.2021 bis 24.01.2021) rund 9000 Impfdosen bereit. Dies entspricht einer Impfstoffzuteilung für rund 4500 Personen, da ein 2-Dosen-Schema beziehungsweise eine Wiederholung im Abstand von 21 Tagen empfohlen wird.
Im Vordergrund stehen beim Impfen wegen den geringen Mengen des Impfstoffs Personen, die als besonders gefährdet gelten (ohne Schwangere, zuerst > 65 Jahre, danach < 65 Jahre mit zusätzlichen Krankheiten). Anschliessend folge dann das Gesundheitspersonal, welches Patientenkontakt hat und Betreuungspersonal von besonders gefährdeten Personen.
(paa)