Sexualkunde-Unterricht beschäftigt die St. Galler Justiz
Die St. Galler Anklagekammer hat eine Beschwerde gegen die Nichtanhandnahme einer Strafanzeige zum Sexualkundeunterricht in Bütschwil-Ganterschwil SG teilweise gutgeheissen. Während die Kammer den Entscheid der Staatsanwaltschaft in den Hauptpunkten stützt, fordert sie in einem Punkt eine weitere Abklärung.
Einem Elternpaar aus Bütschwil ging der Sexualkundeunterricht in der fünften Klasse an der Primarschule in Bütschwil-Ganterschwil zu weit. Informationen darüber, wie gleichgeschlechtliche und heterosexuelle Paare den Geschlechtsverkehr vollziehen sowie Hinweise auf den Gebrauch von Kondomen und Pornografie hätten ihren Sohn verwirrt und ihn in seiner sexuellen Entwicklung nachhaltig gestört.
Das werfen die Eltern gemäss Gerichtsakten der Sexualpädagogin vor, die die Kinder unterrichtete. Und sie erheben schwere Vorwürfe: Ihr Sohn sei in sexuelle Handlungen einbezogen worden, die er weder gewollt noch gesucht habe. Die Eltern reichten eine Strafanzeige wegen des Verdachts auf sexuelle Handlungen mit Kindern ein.
Kein körperlicher Kontakt
Die Staatsanwaltschaft eröffnete kein Strafverfahren. Der Tatbestand sei eindeutig nicht erfüllt. Bei sexuellen Handlungen müsse es zu einem körperlichen Kontakt zwischen Täter und Opfer kommen. Ein solcher werde in der Anzeige nicht geltend gemacht.
Gegen diesen Nichtanhandnahme-Entscheid erhoben die Eltern Beschwerde bei der Anklagekammer. Sie verlangten, die Staatsanwaltschaft sei anzuweisen, das Strafverfahren zu eröffnen.
Frage um strafrechtliche Relevanz
In ihrem Entscheid teilte die Anklagekammer die Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Es gebe im vorliegenden Fall keine strafrechtliche Relevanz bezüglich sexueller Handlungen mit Kindern, heisst es im Entscheid der Anklagekammer, welchen die Nachrichtenagentur Keystone-SDA einsehen konnte.
Auch gebe es keine Hinweise auf eine sexuelle Belästigung. Insofern sei die Nichtannahme der Staatsanwaltschaft nicht zu beanstanden, die Rügen der Eltern seien unbegründet.