«Unus pro omnibus, omnis pro uno»
Sehr viel, wie wir im Verlauf ihrer Rede erfahren durften. Die Schweiz hat sich Solidarität und Hilfsbereitschaft auf die Fahne geschrieben. Ein Volk, das schon seit vielen Jahrzehnten in schwierigen Zeiten zusammensteht. Diese Losung hat uns durch die ganze Session begleitet und in verschiedenen Themen eine Rolle gespielt, angefangen bei der Teilrevision des Gesetzes für die Unterstützung Bedürftiger
Schweizer und Schweizerinnen mit fahrender Lebensweise
Die Regierung schlug vor, das Gesetz dahingehend zu ändern, dass anfallende Unterstützungsleistungen, die die Standplatz-Gemeinde bisher beim Kanton geltend machen konnte, auf alle Bündner Gemeinden verteilt werden sollen. Das Gesetz wurde schlussendlich so angepasst, dass die Kosten ohne Verteilung auf die Gemeinden vollumfänglich vom Kanton übernommen werden.
Das Parlament greift zudem Jugendlichen aus schwierigen Verhältnissen unter die Arme. Sie müssen in Zukunft keine Sozialhilfegelder mehr zurückzahlen, wenn sie eine Erstausbildung absolvieren und unter 25 Jahre alt sind. Das Geld muss dann zurückbezahlt werden, wenn sich die finanzielle Situation plötzlich verbessert (Lottogewinn, Erbschaft) und dies nicht zu einer neuerlichen Bedürftigkeit führt.
Kulturförderungskonzept
Um den grossen Stellenwert der Kultur im Kanton Graubünden nochmal hervorzuheben, wurde das neue Kulturförderungskonzept 2025 bis 2028 vom Parlament nach einer engagierten Debatte von links bis rechts grossmehrheitlich gutgeheissen. Der strittige Punkt betreffs Finanzierung wurde auf die Budgetdebatte im Dezember verschoben.