Schüler werden vor Prüfungsflut verschont
An der Regierungsratssitzung des Kanton Glarus vom 21. April wurde beschlossen, dass das Schuljahr trotz Einschränkungen wie Fernunterricht als vollwertig gilt. «Das Zeugnis wird mit dem Hinweis versehen, dass im zweiten Semester nur eingeschränkt Präsenzunterricht stattgefunden hat.» So lautet die Sonderbestimmung während der Coronavirus-Pandemie, welche der Regierungsrat nun verabschiedet hat.
Für die Ausstellung des Zeugnisses am Ende des zweiten Semesters des laufenden Schuljahres 2019/20 sind aber aufgrund der besonderen Unterrichtssituation sowie aufgrund der eingeschränkten Möglichkeiten zur Durchführung von schriftlichen Prüfungen besondere Regeln für die Ermittlung der Noten aufzustellen, wie der Kanton Glarus mitteilt.
Schüler sollen nicht überlastet werden
Im zweiten Teil des laufenden Semesters werden weniger schriftliche Grundlagen für eine Beurteilung vorliegen, aber eine Überlastung der Schülerinnen und Schüler durch eine Prüfungsflut nach der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts soll verhindert werden. Auch wenn in der Zeit des Fernunterrichts keine Prüfungen durchgeführt wurden, ziehen die Lehrpersonen Bilanz und fällen professionelle Ermessensentscheide auf der Grundlage von dokumentierten Leistungen der Schülerinnen und Schüler im Berichtszeitraum. (abr)