Schock im Vorweihnachtsgeschäft: Bündner Restaurants müssen schliessen
Gemäss eines internen Schreibens, das noch nicht öffentlich ist, «suedostschweiz.ch» jedoch vorliegt, hat die Bündner Regierung neue Corona-Massnahmen beschlossen. Unter anderem müssen alle Bars und Restaurationsbetriebe ab Freitag, 4. Dezember, 23 Uhr, für 14 Tage schliessen. Weiterhin erlaubt sind aber:
- Lieferungen und Verteilung von Lebensmitteln nach Hause bis 22 Uhr
- Take-Away am Schalter bis 22 Uhr
- Restaurants, die an die Hoteleinrichtungen angeschlossen sind, nur für die Hotelgäste
Grund für die verschärften Massnahmen sei die Entwicklung der Fallzahlen. Denn in mehreren Deutschschweizer Kantonen und insbesondere in Graubünden steigt die Zahl der Ansteckungen leicht an oder ist auf hohem Niveau stabil. In Graubünden betrage die Reproduktionszahl durchschnittlich 1,02, wobei der effektive Wert höher sein dürfte. Laut des Bundesamts für Gesundheit sollte die Zahl aber unter 0,7 liegen. Graubünden weist damit die vierthöchste Reproduktionszahl der Schweiz auf.
Ist die erneute Schliessung von Restaurants gerechtfertigt?
Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung
Weiter heisst es, dass alle von den neuen Massnahmen betroffenen Betriebe Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung hätten, da es sich um eine kurzfristige behördliche Massnahme handle. Die zehntägige Wartefrist entfalle und der Anspruch gelte ab dem Tag der Gesuchseinreichung. Es gelte kein rückwirkender Anspruch, weshalb das Gesuch so rasch wie möglich einzureichen sei.
Zudem wird der Kanton Graubünden die Unternehmen, welche gemäss Härtefallverordnung des Bundes besonders betroffen sind, mit nicht rückzahlbaren Beiträgen unterstützen. Details dazu folgten Mitte Dezember. Ausserdem sei die Erwerbsersatzordnung zurzeit noch in Abklärung.