Schmerikon zieht wegen Doppelspurausbau vor Bundesgericht
Der Gemeinderat Schmerikon erhebt gegen die Plangenehmigung der Doppelspur Uznach – Schmerikon des BAV Beschwerde vor Bundesgericht. Er sieht die SBB in der Verantwortung für die angemessene Erschliessung des Siedlungsgebietes südlich der Bahnlinie. Der Zugriff der Blaulichtorganisationen werde behindert und auf der Ortsdurchfahrt werde es zu erheblichen Beeinträchtigungen des Verkehrs kommen, wie der Gemeinderat in einer Mitteilung schreibt.
Seit mehreren Jahren planen die SBB die Errichtung einer Doppelspur zwischen Uznach und Schmerikon. Diese Doppelspur ist Voraussetzung für ein verdichtetes Fahrplanangebot mit zahlreichen Verbesserungen für die Region und den Kanton. Die Umsetzung des neuen Fahrplans war ursprünglich auf den Fahrplan 2020 vorgesehen. Wie der Gemeinderat Schmerikon in einer mitteilung schreibt, begleitete die Gemeinde im Rahmen der regionalen Mitwirkung dieses Projekt über die gesamte Planungszeit. «Nachdem das Bauprojekt und der angestrebte Fahrplan konkret wurden, entschloss er sich zum Widerstand. Er legt auch heute noch grossen Wert darauf, dass er im Grundsatz den Ausbau als zwingenden Schritt für eine Verbesserung des schienengebundenen öV-Angebots erachtet.» Nicht akzeptabel erscheine hingegen, dass der Gemeinde ausschliesslich mehrfache Nachteile entstehen. Konkret: ein Dienstleistungsabbau im Fahrplanangebot verbunden mit erheblicher Beeinträchtigung auf dem Strassennetz.
Der Gemeinderat habe daher anlässlich der Plangenehmigung Einsprache beim verfahrensleitenden Bundesamt für Verkehr (BAV) eingereicht. «Die Einsprache konnte 2018 die Plangenehmigung nicht abwenden; sie bewirkte jedoch diverse Auflagen und Vorbehalte». Das BAV wertete die Situation um den Bahnübergang (BUe) Allmeindstrasse als problematisch und verfügte, die SBB habe mit dem Kanton St. Gallen und der Gemeinde Schmerikon die kurz- und mittelfristig für einen gehörigen Betrieb des BUe Allmeindstrasse notwendigen flankierenden Massnahmen festzulegen. Weiter hätten die drei Parteien sich über die geplante Umfahrung, die finanzielle Beteiligung der Parteien daran etc. abzusprechen. «Nachdem diese Absprachen trotz Bemühungen des Gemeinderates nicht im gewünschten Umfang bzw. mit den erforderlichen Resultaten erfolgten, hat der Gemeinderat am 16. August 2018 beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde gegen den Entscheid des BAV erhoben.»