Schäden an Strassen und Gebäuden vermeiden – dank gezieltem Unterhalt
von Andreas Felix, Geschäftsführer des Graubündnerischen Baumeisterverbands
Die Erreichbarkeit der Täler und Orte im Graubünden bedingt bei Strasse und Schiene anspruchsvolle Verkehrswege mit aufwendigen Kunstbauten wie Tunnels, Galerien und Brücken. Zur Sicherheit der Verkehrswege und der Bevölkerung in den Siedlungsräumen sind oft Schutzbauten gegen Naturgefahren wie Bergstürze, Steinschläge, Lawinen, Hochwasser oder Murgänge notwendig. Die ganzjährige Verfügbarkeit der Infrastruktur, eine hohe Betriebssicherheit sowie eine dauerhafte Schutzwirkung sind für die Bevölkerung wie für die Volkswirtschaft gleichermassen sehr wichtig.
Betroffene Werkseigner und Bauherren im Kanton Graubünden wie das Tiefbauamt Graubünden, die Rhätische Bahn, das Bundesamt für Strassen (Astra), das Amt für Wald und Naturgefahren, aber auch viele Gemeinden und andere öffentliche wie private Bauherren unterhalten aus diesem Grund ein gezieltes Monitoring zur Überwachung ihrer Bauwerke. Dieses dient als Grundlage, um den Zustand der Infrastruktur im Kanton zu beurteilen, die notwendigen Unterhalts- oder Erneuerungsinvestitionen zu planen und die notwendigen Finanzen bereitzustellen. Dieses systematische Vorgehen und die daraus resultierenden Investitionen haben in allen Regionen des Kantons auch eine wirtschaftliche Bedeutung für verschiedene Branchen des Bündner Gewerbes.
Systematische Zustandserfassung
Am Beispiel des kantonalen Strassennetzes lässt sich der Prozessablauf des Erhaltungsmanagements nachvollziehbar aufzeigen. Das Netz der Kantonsstrassen umfasst insgesamt 1362 km. Auf dem ganzen Netz verteilt finden sich 1440 grössere Kunstbauten wie Brücken, Tunnels und Galerien.
Zur Erhaltung dieses Netzes besteht eine Strategie mit definierten Erhaltungszielen. Die Fahrbahnen der Kantonsstrassen werden alle drei Jahre einer Inspektion unterzogen und das Ergebnis wird in Relation zu den geforderten Zielen gesetzt. Die Kunstbauten, also Brücken, Tunnels und Galerien, werden alle fünf Jahre mittels einer Hauptinspektion auf ihren Zustand überprüft.
Aus diesen Ergebnissen werden der Handlungsbedarf und die Form der notwendigen Intervention (Unterhalt, Ausbau, Neubau) abgeleitet, die entsprechenden Planungsschritte festgelegt und die notwendigen finanziellen Mittel zu Handen des Finanzplans und des Budgets berechnet. Das umfassende Ergebnis wird im Strassenbauprogramm zusammengefasst, welches alle vier Jahre neu erstellt wird.