Rund 660 Bündnerinnen und Bündner ohne Job
Der Kanton Graubünden verzeichnet im Juli 659 Arbeitslose, was einer Arbeitslosenquote von 0,6 Prozent entspricht. Gegenüber dem Vormonat mit 764 Arbeitslosen ist die Arbeitslosenzahl um 105 gesunken. Das teilte das Bündner Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit am Montag mit. Der Rückgang sei saisonal bedingt und primär auf den Anstieg der Beschäftigung im Gastgewerbe zurückzuführen, heisst es weiter.
Von den 659 Arbeitslosen waren 284 Frauen und 375 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (108), das Baugewerbe (58), das Gesundheits- und Sozialwesen (55) und der Detailhandel (49).
Zudem wurden im Juli 79 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 87 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl ebenfalls leicht gesunken.
Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 92'511 auf 91'474 gesunken. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2 Prozent. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 71'841 nicht arbeitslose Stellensuchende registriert.
Auch weniger Stellensuchende
Zusätzlich wurden in Graubünden 728 nicht arbeitslose Stellensuchende registriert. Dazu zählen all jene Personen, die an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, die lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen.
Zählt man die Zahl der Arbeitslosen und der nicht arbeitslosen Stellensuchenden zusammen, ergibt sich die Zahl der Stellensuchenden. Im Juli wurden 1387 Stellensuchende registriert. Gegenüber dem Vormonat mit 1551 Stellensuchenden ist diese Zahl um 164 gesunken.
Viele Kurzarbeitsentschädigungen
Im Juli wurde an 107 Bündner Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 54 Betrieben, hat sich die Anzahl beinahe verdoppelt. Gemäss Mitteilung ist dieser Anstieg nicht auf eine höhere Anzahl von Betrieben zurückzuführen, die aktuell Kurzarbeitsentschädigung abrechnen, sondern auf Nachzahlungen von Kurzarbeitsentschädigung auf Lohnanteile für Ferien- und Feiertagsansprüche für die Jahre 2020 und 2021.
Die vorstehend genannte Zahl liesse keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode gerechnet drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen. (red)