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Schweiz & Welt

Beobachtungen zum Wahlsonntag

Davoser Zeitung
23.10.2023, 17:00 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Das Positive und etwas Überraschende vorneweg: Die Ersatzwahl in den Kleinen Landrat hat die Davoserinnen und Davoser deutlich mehr interessiert als die Nationalratswahlen und die Ständeratswahlen. Die Attraktivitätsreihenfolge lässt sich an der Wahlbeteiligung ablesen:

Ersatzwahl in den Kleinen Landrat (KLR) 45,8 Prozent

Nationalratswahlen (NRW) 42,9 Prozent

Ständeratswahlen (SRW) 40,0 Prozent

Von den rund 3000 Wahlteilnahmen durch die Davoserinnen und Davoser (ohne Auslandschweizer Personen) entfielen 92 (3,1 Prozent) auf die Urne:

Inanspruchnahme der Urne von Mittwoch bis Freitag im Ordnungsamt 16 Personen

Inanspruchnahme der Urne vom Sonntag in der Rathauseingangshalle 76 Personen

Die übrigen 96,9 Prozent der Wahl­berechtigten wählten brieflich.

Ungültige Wahlteilnahmen

Nicht alle Wahlteilnahmen wurden korrekt ausgeübt. Zum Ablauf an der Urne gibt es keine Bemerkungen. Die brieflichen Eingaben entsprachen jedoch nicht immer den zwingenden Vorschriften. So kam es, dass einzelne Wahlzetteleingaben ungültig erklärt werden mussten:

Zwei Personen gaben die eidgenössischen Stimmzettel zur Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 ab (Covid-Gesetz, Klimaschutz/Energiesicherheit, Besteuerung Grossunternehmen). Hier war eine Auswertung unmöglich.

Eine Person hat aus einem Parteienprospekt die gewünschten Personen ausgeschnitten. Der Wähler-Wille der wählenden Person war zwar eindeutig ersichtlich, jedoch sind nur amtliche Wahlzettel zur Auswertung zugelassen.

Eine Person bemerkte «habe keinen Stimmrechtsausweis erhalten» und lieferte nur die Wahlzettel ab. Diese Wahlzettel sind jedoch ungültig. Es muss immer der Stimmrechtsausweis mitabgegeben werden. Denn jede Person darf nur einmal abstimmen und dies erfolgt mit der Abgabe des Stimmrechtsausweises. Im Übrigen kann es gar nicht sein, dass jemand mit der Zustellung des Wahlmaterials keinen Stimmrechts-ausweis erhalten hat. Der Stimmrechtsausweis dient nämlich als Adressträger für den Versand. Ohne Stimmrechtsausweis erhält folglich auch niemand das Wahlmaterial.

Auch das Umgekehrte hat es gegeben: Zwei Personen haben den Stimmrechtsausweis, korrekt unterschrieben, zurückgeschickt. Sie haben allerdings vergessen, die Wahlzettel beizulegen. Folglich konnte nichts ausgewertet werden. Schade.

Drei Personen haben brieflich abgestimmt und den Stimmrechtsausweis nicht unterschrieben. Damit sind alle Wahlzettel dieser Einsendungen ungültig. So etwas kann geschehen, vor allem wenn man mal in Eile ist. Bei Wahlen und Abstimmungen in früheren Jahren waren die Zahlen der nicht unterschriebenen Stimmrechtsausweise schon wesentlich höher.

«Schwierige» Nationalratswahlen

Die Nationalratswahlen haben eigene Regeln, und die sind nicht allen Wahlteilnehmenden rundum geläufig. Wichtig ist vor allem, dass nur ein Wahlzettel aus der grossen Auswahl des Wahlzettel-Büchleins herausgerissen und abgegeben wurde. 33 Personen haben dies nicht beachtet. Sie haben zwei und mehr unterschiedliche Listen abgegeben. Das Stimmbüro musste diese Listen leider für ungültig erklären. Drei Personen (von den 33) haben sogar das komplette Wahlzettel-Büchlein mit allen 25 Listen durchgearbeitet, Streichungen vorgenommen und so wieder zurückgeschickt. Wichtig ist aber zu wissen, dass die Tendenz sehr positiv ist: Vor acht Jahren (NRW 2015) haben noch über 100 Personen Mehrfach-Listeneingaben vorgenommen.

Wahl- und Abstimmungsteilnahme immer kurzfristiger

In Wirtschaft und Gesellschaft wird immer kurzfristiger entschieden und gearbeitet. Diese Verhaltensentwicklung zeigt sich auch beim Abstimmen und Wählen. In den letzten zwei Tagen (Freitag und Samstag) vor dem Wahlsonntag trafen noch 500 Abstimmungscouverts via Gemeindebriefkasten ein. Vor dem Rathaus ist in dieser Zeit jeweils ein erhöhtes Verkehrsaufkommen zu beobachten. Bislang verfügte die Gemeinde über zwei eingemauerte Briefkästen beim Gemeindeeingang, wovon der eine mit «Verwaltung» und der andere mit «Abstimmung» angeschrieben war. Um eine Überfüllung des Briefkastens «Abstimmung» am Samstag vor dem Abstimmungssonntag inskünftig zu vermeiden, sind nun in den letzten Tagen beide Briefkästen neu und gleichlautend angeschrieben worden, und zwar mit «Verwaltung und Abstimmungen». Damit wurde die Aufnahmekapazität für den Rücklauf der Abstimmungscouverts auf einen Schlag verdoppelt.

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