Reinigungspflicht für Bodensee-Boote könnte kommen
Bootsbesitzer müssen ihre Boote vielleicht bald reinigen, wenn sie dieses von einem anderen Gewässer in den Bodensee bringen. Die Internationale Bodensee-Konferenz zumindest macht sich für entsprechende Vorschriften stark.
Der Bodensee ist voller Quaggamuscheln, die Ökosysteme beeinträchtigen und Millionenschäden an Infrastrukturen anrichten können. Vor der Muschel kann man das Gewässer nicht mehr bewahren. Sehr wohl aber soll der Bodensee vor der Einschleppung weiterer invasiver Arten geschützt werden, etwa mit einer Schiffsmelde- und Reinigungspflicht. Eine solche bereitet die Internationale Bodensee-Konferenz (IBK) vor.
Konkret beauftragte die IBK die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB) und die IBK-Kommission Umwelt, die nächsten Schritte für eine mögliche Schiffsmelde- und -reinigungspflicht im Einzugsgebiet des Bodensees vorzubereiten. Dies geht aus einer Medienmitteilung der IBK anlässlich eines Strategiegesprächs in Horgen ZH vom Freitag hervor.
Über Boote, die von einem Gewässer ins nächste gebracht werden, können invasive Arten in andere Seen eingeschleppt werden. Nach mehreren Innerschweizer Kantonen führte auch der Kanton St. Gallen auf April 2025 hin eine Melde- und Reinigungspflicht für Bootsbesitzer ein. Seither müssen Schiffe bei Gewässerwechseln durch eine autorisierte Reinigungsstelle gereinigt werden. Wer sein Boot also beispielsweise vom Zürichsee in den Walensee bringt, muss es reinigen lassen.
«Wenn, dann müssen alle mitziehen»
Für den Bodensee allerdings gilt eine Ausnahme, heisst es auf der Internetseite des St. Galler Amts für Natur, Jagd und Fischerei. Für interkantonale respektive internationale Seen würden spezielle Regeln gelten. «Wer auf St. Galler Boden in den Bodensee einwassern will, muss dies ebenfalls melden, allerdings entfällt die Reinigungspflicht», heisst es auf der Webseite.
Auch der Kanton Thurgau kennt aktuell keine Pflicht, dass Bootsbesitzer ihr Schiff vor dem Einwassern in den Bodensee reinigen müssten. «Es macht keinen Sinn, wenn nur einzelne Anrainer eine Reinigungspflicht einführen. Wenn, dann müssen alle mitziehen», sagte Martin Eugster, Leiter Amt für Umwelt beim Kanton Thurgau, auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.