Regierungsrat ist für eine Wasserkraftnutzung am Bächibach
Im Jahr 2020 haben die technischen Betriebe Glarus (TBG) ein Gesuch für ein neues Kraftwerk zwischen dem Mittelstafel der Bächialp und dem Brunnenberg eingereicht. Am Luchsingerbach besteht seit 1943 zwischen dem Brunnenberg und dem Dorf Luchsingen bereits ein Kraftwerk. Gemäss einer Mitteilung des Kantons Glarus hat dieses eine Leistung von 3,5 Megawatt (ab 2023 voraussichtlich 5,8 Megawatt) und wird von den TBG betrieben. Die Konzession endet 2023. Der Landrat hat sie im Jahr 2017 erneuert, ein Jahr später hat der Bundesrat die Schutz- und Nutzungsplanung genehmigt.
Forderungen im Mitwirkungsverfahren
Der Regierungsrat führte in Bezug auf ein potenzielles neues Kraftwerk ein Mitwirkungsverfahren durch. Laut Mitteilung verlangen der Fischereiverband und die Umweltorganisation WWF, den Bächibach ungeschmälert zu erhalten, beziehungsweise auf das Kraftwerk zu verzichten. Sie forderten unter anderem eine Rodungsbewilligung für das Trassee der Druckleitung, eine neue Bestimmung der Restwassermenge und den Verzicht eines Staubeckens. Zudem werden Ersatzmassnahmen verlangt. Die Konzession sei auf 40 Jahre zu befristen und in der Konzession seien Rückbauvorgaben aufzunehmen.
Der Fischereiverband fordert, im neuen Becken Mittelstafel solle sich ein Fischbestand etablieren können. Die Fische sollen unbeschadet aus dem Becken in den Unterlauf und den Oberlauf wandern können und nicht in die Druckleitung geschwemmt werden. Im Mitbericht des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) vom 15. November letzten Jahres wird unter anderem darauf hingewiesen, dass der Schutz- und Nutzungsplan-Perimeter klar ausgeschieden werden muss.
Gesuchsteller erfüllen Forderungen
Als Folge des Mitwirkungsverfahrens verzichtet der Gesuchsteller auf den Bau des Staubeckens Mittelstafel und damit auch auf den Bau der entsprechenden Mauer, wie es in der Mitteilung heisst. Damit komme der Gesuchsteller einer Forderung des WWF und Auflagen des BAFU nach. Für die Rodung entlang des Trassees der Druckleitung sei ein Gesuch erarbeitet worden. Das Gesuch für die Schutz- und Nutzungsplanung sei gemäss Vorgaben des BAFU definiert worden. Die Ersatzmassnahmen werden in der Konzession festgehalten.
Der Regierungsrat beantragt dem Landrat, die Konzession für das Kraftwerk zu erteilen. (jag)