Regierung und Wirtschaft können mit Entscheiden gut leben
Der Bundesrat hat die Massnahmen gegen das Coronavirus aufgrund der aktuellen Situation wie erwartet verschärft. Die Zertifikatspflicht wird auf Proben und Trainings in fixen Gruppen erweitert und gilt ab Montag ebenso für Veranstaltungen draussen ab 300 Personen. In öffentlichen Räumen muss neu auch trotz Zertifikat eine Maske getragen werden. Ausgenommen sind Restaurants, wo allerdings im Sitzen konsumiert werden muss. Gleiches gilt auch für Klubs und Bars. Betriebe können allerdings freiwillig nur noch Geimpfte und Genesene reinlassen und dafür auf die Masken- und Sitzpflicht verzichten. Antigentests sind nur noch 24 Stunden gültig und Homeoffice wird – wo möglich – dringend empfohlen. Ausserdem muss drinnen eine Maske getragen werden, wenn sich mehr als eine Person am Arbeitsort befindet.
Winter als «Zitterpartie»
Eine wichtige Änderung gab es ausserdem für den Bündner Tourismus: Die Quarantäneliste bei der Einreise wird ab heute Samstag aufgehoben. Trotzdem bleiben die Freudensprünge im Tourismus aus, denn zum einen ist die Schweiz neu auf der Risikoliste von Deutschland – das heisst, Ungeimpfte müssen dort bei der Rückkehr in Quarantäne. Und der Bundesrat hat zum Schutz vor der Omikron-Variante entschieden, dass bei der Einreise ein PCR-Test und nach vier bis sieben Tagen zusätzlich mindestens ein Antigentest gemacht werden muss. Ernst «Aschi» Wyrsch, Präsident von Hotelleriesuisse Graubünden, hält deshalb fest: «Mit dieser Testpflicht verteuert sich die Reise in die Schweiz für die Gäste. Die Wintersaison wird eine Zitterpartie.» Das Wichtigste sei aber trotzdem, dass die Quarantänepflicht bei der Einreise aufgehoben worden sei. «Grottenschlecht» für die Reputation sei es, dass die Schweiz auf der Risikoliste Deutschlands gelandet sei. «Trotzdem sind die Grenzen offen und dies bleibt entscheidend.»