Regierung regelt Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine
Bereits im November des vergangenen Jahres genehmigte der Glarner Regierungsrat die Programmvereinbarung für die spezifische Integrationsförderung, wie der Kanton am Dienstag mitteilt. Nun hat er auch eine Zusatzvereinbarung für die Unterstützung von Personen mit Schutzstatus S genehmigt.
Aufgrund dieser Zusatzvereinbarung sollen Schutzsuchende auf möglichst pragmatische Weise von den kantonalen Integrationsprogrammen profitieren können. Dafür erhält der Kanton vom Bund einen Beitrag.
Aus der Ukraine geflüchtete Personen erhalten aufgrund eines Bundesratsbeschlusses für ein Jahr den Schutzstatus S. Bei dieser befristeten humanitären Aufnahme wird die Flüchtlingseigenschaft nicht überprüft. Eine umfassende Förderung der Integration steht dabei nicht im Vordergrund, weil mit einer Rückkehr der meisten Schutzsuchenden in ihr Heimatland gerechnet wird. (sz)