Schweiz und Welt
Regierung ordnet Restwassersanierug an
Die Gemeindekorporation Kraftwerk Chur-Sand (GKC) muss eine gesetzlich vorgeschriebene Restwassersanierung durchführen. Die Regierung hat dies so angeordnet, wie aus einer Mitteilung hervorgeht. Mit dieser Sanierung werden die Interessen der Fliessgewässer und der davon abhängenden Lebensräume beachtet.
Im Detail handelt es sich bei der Restwassersanierung um ein Vorgehen in Etappen. In einer ersten Etappe muss die GKC die Wasserfassungen des Castieler- und Calfreisenbachs ganzjährig ausleiten. Zudem müssen monatlich festgelegte Dotiermengen ab dem Wehr Lüen abgegeben werden. Dazu muss der GKC ein entsprechendes Gesuch einreichen, wie es in der Mitteilung heisst. (paa)
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