Ratsdebatten über Eigenkapitalanforderungen an UBS können starten
Systemrelevante Banken sollen Beteiligungen an ausländischen Töchtern mit hartem Eigenkapital unterlegen müssen. Das will der Bundesrat, und nun entscheidet das Parlament. Bei den Eigenkapitalverordnungen hingegen geht der Bundesrat weniger weit als zunächst geplant.
Die Massnahmen sollen das Too-big-to-fail-Dispositiv stärken. Am Mittwoch verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zu Änderungen des Bankengesetzes ans Parlament. Seine Vorschläge sind Konsequenzen aus dem Zusammenbruch der Grossbank Credit Suisse (CS) und der erzwungenen Notfusion der CS mit der UBS vom März 2023. Ab Sommer können die Räte über die Änderungen im Bankengesetz entscheiden.
Faktisch nur UBS betroffen
Beim Fall CS habe sich gezeigt, dass Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften ungenügend mit hartem Eigenkapital abgesichert gewesen seien, schrieb der Bundesrat. Das will er nun beheben. Aufgenommen würden auch Anliegen der Parlamentarischen Untersuchungskommission (PUK), die sich mit der CS befasst hatte.
Betroffen ist derzeit faktisch allein die UBS. Systemrelevante Banken sollen Beteiligungen an ausländischen Tochtergesellschaften im Stammhaus vollständig mit hartem Kernkapital unterlegen müssen. Heute ist dies zu rund zur Hälfte mit Fremdkapital möglich. Eingeführt werden soll die neue Vorgabe – eine Parlamentsberatung ohne Verzögerungen vorausgesetzt – über sieben Jahre.
Die neue Vorgabe soll bewirken, dass die betroffenen Banken in einer Krise ausländische Töchter ohne negative Folgen für die Kapitalquoten des Stammhauses ganz oder teilweise verkaufen können, solange sie noch eigenständig handeln können. Damit soll es weniger wahrscheinlich werden, dass eine Bank abgewickelt werden muss.
Bundesrat spricht von Kompromiss
Diese Lösung werde von der Schweizerischen Nationalbank und von der Finanzmarktaufsicht Finma unterstützt, schrieb der Bundesrat. Er spricht von einem Kompromiss. Alternativen – etwa eine allgemeine Erhöhung des Eigenkapitals oder Strukturanpassungen wie zum Beispiel die Abspaltung des US-Geschäfts – seien nicht verhältnismässig.