Prozess Pizzo Cengalo: zwischen Aufgeben und Aufschieben
Der Prozess zum Erdrutsch am Pizzo Cengalo wird entweder Ende August oder im Oktober dieses Jahres stattfinden. Das teilt das Regionalgericht Maloja am Donnerstag auf seiner Website mit. Die Verhandlung findet neun Jahre nach der Katastrophe statt. Acht Wanderer kamen damals ums Leben. Eine Chronologie der Ereignisse von 2017 bis heute.
23. August 2017: Um 9.30 Uhr morgens lösen sich über drei Millionen Kubikmeter Gestein vom Pizzo Cengalo. Der Erdrutsch löst einen Murgang aus, der das Dorf Bondo erreicht. Die Bevölkerung wird evakuiert. Acht Wanderer – vier Deutsche, zwei Österreicher und zwei Schweizer – kommen ums Leben.
27. August 2017: Die Kantonspolizei Graubünden leitet Ermittlungen ein, um zu klären, ob die Gemeinde Bregaglia die Informationen über die Erdrutschgefahr im Val Bondasca angemessen weitergegeben hat.
Juni 2018: Die Staatsanwaltschaft eröffnet eine strafrechtliche Untersuchung zum Erdrutsch am Pizzo Cengalo. Die Ermittler müssen feststellen, ob die Gemeindebehörden bei der Information über die Gefahren im Val Bondasca Fehler begangen haben.
16. Juni 2019: Die Justiz beschliesst die Einstellung des Verfahrens im Fall Bondo. Die Entscheidung basiert auf einem Bericht des Amts für Wald und Naturgefahren Graubünden. Nach Ansicht der Experten war der Erdrutsch nicht vorhersehbar.
28. Januar 2020: Wie die Staatsanwaltschaft kommt auch das Kantonsgericht zum Schluss, dass der Erdrutsch am Pizzo Cengalo nicht vorhersehbar war. Die vom Anwalt der Angehörigen der Opfer eingereichte Beschwerde gegen die Einstellung des Verfahrens wird abgewiesen.
12. Januar 2021: Die Staatsanwaltschaft muss den Fall zum Erdrutsch am Pizzo Cengalo wieder aufnehmen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde der Angehörigen der acht Opfer angenommen, die sich gegen den Entscheid des Kantonsgerichts gewehrt hatten. Die höchste Instanz Graubündens hatte das Ergebnis der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigt, wonach der Erdrutsch nicht vorhersehbar gewesen sei. Nach Ansicht der Richter in Lausanne reichen die Schlussfolgerungen der Beamten aber nicht aus, um den Fall zu den Akten zu legen. Es ist ein neues Gutachten erforderlich.