Private wollen auch in Zukunft einen Platz in der Spitallandschaft
Im Dreiphasenplan der interkantonalen Spitalplanung befürchten private Gesundheitsunternehmen zu kurz zu kommen. Sie fordern deshalb ein Mitspracherecht von der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK).
Im Dezember 2025 stellte die GDK den Dreiphasenplan vor, den sie an einer Plenarversammlung verabschiedet hatte. Ziel des Plans ist, eine stärkere Konzentration bei spezialisierten Spitalleistungen zu erreichen. Hintergrund sind verschiedene Vorstösse im Bundesparlament.
In einer ersten Phase gibt die GDK ihren Angaben zufolge eine Analyse zum heutigen und eine Prognose zum künftigen Bedarf in Auftrag. Bis circa 2029 wollen die Kantone danach gemeinsam festlegen, welche Behandlungen und Eingriffe im Spital zur Grundversorgung gehören und welche zur Spezialversorgung zählen.
Aufgrund jener Aufteilung sollen ab 2029 schliesslich einheitliche Kriterien für die Vergabe von Leistungsaufträgen an Spitäler definiert werden.
Dieser Prozess werde die Spitalversorgung der nächsten Jahrzehnte prägen, teilte der Branchenverband Ospita am Donnerstag mit. In diesem Verfahren sollten nicht nur öffentliche, sondern auch private Gesundheitsunternehmen mitreden dürfen.
Bei der Spitalplanung schlüpften die Kantone in eine «Mehrfachrolle», schreibt er. Diese seien sowohl Eigentümer, Planer, Aufseher, Mitfinanzierer als auch Tarifinstanz. Gemäss FDP-Ständerat und Ospita-Präsident Benjamin Mühlemann wird der Dreiphasenplan dann zum Risiko, «wenn Kantone die eigenen Spitäler bevorzugen».
Eine solche Bevorzugung gefährdet laut Ospita die «Wahlfreiheit, Kostendämpfung und Innovationsfähigkeit». Private Gesundheitsunternehmen, wie sie der Verband vertrete, dürften nicht aussen vor gelassen werden – leisteten diese doch mehr als ein Viertel aller stationären Pflegetage.
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