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Schweiz und Welt

Prämien: Glarus will anders sparen als der Bund

Südostschweiz
04.11.2020, 04:30 Uhr
heute um 16:30 Uhr

Der Bundesrat will im Gesundheitswesen sparen. Dafür sollen die Patienten künftig nicht direkt zum Spezialisten gehen dürfen, so der Plan. Zuerst müssten sie sich an eine Erstberatungsstelle wenden, etwa ihren Hausarzt. Zudem will der Bundesrat eine sogenannte Kostenbremse einführen: Bund und Kantone sollen Jahr für Jahr festlegen, wie stark die Gesundheitskosten wachsen dürfen. Der Plan des Bundesrates ist derzeit in der Vernehmlassung – er ist ein indirekter Gegenvorschlag zur Volksinitiative für tiefere Prämien der CVP.

Der Regierungsrat des Kanton Glarus lehnt die beiden zentralen Massnahmen des Bundesrates ab, wie er gestern meldete. Der Regierungsrat bezweifle grundsätzlich, dass der Staat die angedachte zentrale Koordinations- und Steuerungsfunktion ohne markante negative Nebenwirkungen auf Qualität, Prävention und öffentliche Gesundheit wahrnehmen könne. Aus Sicht des Kantons Glarus sollte vor allem die koordinierte Versorgung weiter gestärkt werden.

Nein zur Erstberatungsstelle

Der Glarner Regierungsrat lehnt die vorgeschlagenen Zielvorgaben ab. Einerseits befürchtet er, dass das heutige regulierte Wettbewerbssystem durch zusätzliche Regulierungen untergraben würde und weitere Aspekte wie die Qualität, die Prävention oder die öffentliche Gesundheit vernachlässigt werden. Zudem sei die Massnahme weder für den Bund noch die Kantone seriös umsetzbar.

Auch die vorgeschlagene Massnahme einer Erstberatungsstelle wird vom Glarner Regierungsrat kritisch beurteilt. Im Jahr 2018 wählten bereits gut 70 Prozent der Versicherten Versicherungsformen mit einer eingeschränkten Wahlfreiheit. Das zeige, dass eine grosse Mehrheit der Gesellschaft gegenüber der integrierten Versorgung positiv eingestellt sei. Der Kanton Glarus lehnt jedoch eine zwangsweise Einschränkung der Wahlfreiheit ab.

Koordinierte Versorgung stärken

Der Regierungsrat teile aber die Überzeugung des Bundesrates, dass die Förderung von Netzwerken und Programmen der Patientenversorgung deren Bedarfsgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit verbessere. Zentral für das langfristige Bestehen von Netzwerken zur koordinierten Versorgung sei die angemessene Abgeltung für den Aufwand zur Koordination der Leistungen. Dies solle mit der Pauschale sichergestellt werden.

Die vorgeschlagenen Massnahmen zur Förderung der koordinierten Versorgung setzen den Bund in die Hauptrolle: Der Bundesrat legt die Zulassungsvoraussetzungen für Netzwerke fest, bezeichnet die Leistungen, die diese erbringen dürfen, und regelt die Voraussetzungen für die Genehmigung der Programme der Patientenversorgung.

Auch die Kantone können aber in der integrierten Versorgung wichtige und notwendige Impulse setzen. Der Kanton Glarus erachtet es als notwendig, im Gesetz festzuhalten, dass die Kantone ihre bisherigen Aktivitäten zur Stärkung der koordinierten Versorgung weiterführen und bei Bedarf ausbauen dürfen. Dies beinhaltet die Genehmigung von kantonalen oder interkantonalen Programmen der Patientenversorgung sowie die Zulassung von Netzwerken anhand der vom Bund festgelegten Voraussetzungen. Die Zulassungskompetenz der Kantone sei im Gesetz explizit zu regeln. (mitg/uw)

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