Planung von der Bündner Regierung genehmigt
Damit wird eine wichtige Voraussetzung für die Realisierung des Um- respektive Ausbaus des Bahnhofs Klosters Dorf geschaffen. Der Bahnhofausbau macht es notwendig, dass die zwei bestehenden Übergänge «Bisträssli» und «Bahnhofstrasse» über die Gleise der Rhätischen Bahn aufgehoben werden müssen. Sie werden durch eine neue Strassenunterführung ersetzt.
Die Aufhebung der zwei bestehenden Übergänge sind auch deshalb unumgänglich, damit die auf der Bahnstrecke Landquart – Klosters Platz zukünftig eingesetzten Züge mit einer Länge von bis zu 300 Metern auch im Bahnhof Klosters Dorf anhalten können. Die im Zusammenhang mit dem Umbauprojekt stehende Neukonzeption der Strassen-, Bus- und Fusswegführungen stellt zudem die gesetzlich geforderte Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Verkehr sicher.