Zum Hauptinhalt springen
Schweiz und Welt

Phase Rot: «Wir versuchen, einen guten Weg zu finden»

Südostschweiz
28.10.2020, 16:05 Uhr
vor 36 Minuten

Der Bundesrat informierte am späteren Nachmittag über neue Massnahmen zur Eindämmung der hohen Fallzahlen in der Schweiz. Die beschlossenen Massnahmen gelten, wenn nicht anders angegeben, ab Mitternacht.

Folgende Massnahmen hat der Bundesrat beschlossen:

  • Discos und Tanzlokale werden geschlossen.
  • Bars und Restaurant müssen um 23 Uhr schliessen. In Restaurants und Bars dürfen höchstens vier Personen an einem Tisch sitzen, ausgenommen sind Familien mit Kindern.
  • Alle Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sowie sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 15 Personen sind untersagt. Ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen. Auch Demonstrationen und Unterschriftensammlungen sind mit Schutzvorkehrungen weiterhin erlaubt.
  • Die Anzahl Personen für Veranstaltungen im Familien- und Freundeskreis im privaten Raum wird auf 10 beschränkt.
  • Kontaktsport ist verboten. Im professionellen Bereich von Sport und Kultur sind Trainings und Wettkämpfe sowie Proben und Auftritte zulässig. Ausnahmen gibt es auch für unter 16-Jährige.
  • Verbot von Präsenzunterricht an Hochschulen (ab 2. November).
  • Ausweitung der Maskenpflicht: Neu muss auch in den Aussenbereichen von Einrichtungen und Betrieben eine Maske getragen werden. Eine Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der erforderliche Abstand im öffentlichen Raum nicht eingehalten werden kann.
  • Auch in Schulen ab Sekundarstufe II gilt neu eine Maskenpflicht. Ebenso gilt eine Maskenpflicht am Arbeitsplatz, es sei denn der Abstand zwischen den Arbeitsplätzen kann eingehalten werden (z.B. Einzelbüros).

Die Bündner Regierung begrüsst die schweizweit einheitlichen Regeln, wie sie im Rahmen einer Medienkonferenz bekannt gab.

So reagiert die Bündner Regierung auf die neuen Massnahmen des Bundes

Auch in diesen Bereichen gibt es Neuerungen

Auch bei Coronatests gibt es Neuerungen: Der Bundesrat habe entschieden, die Schnelltests zu erlauben, sagte Bundesrat Alain Berset an der Medienkonferenz. Man müsse mehr testen, Schnelltests würden dabei helfen. Ein Resultat habe man bereits nach 15 Minuten. Schnelltests müssten mit der höchstmöglichsten Effizienz genutzt werden, so Berset. Sie könnten in den Arztpraxen, in den kantonalen Testzentren und im Krankenhaus eingesetzt werden. Sie sind ab 2. November verfügbar.

Der Bundesrat habe zudem die Änderung der Covid-19-Verordnung Arbeitslosenversicherung beschlossen, sagte Bundesrat Guy Parmelin. Mit der Änderung wird Mitarbeitenden auf Abruf in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung gewährt. Die Änderung soll rückwirkend ab 1. September 2020 in Kraft treten. Der Bundesrat hat zudem die Bezugsdauer bei der Kurzarbeitsentschädigung von 12 auf 18 Monate verlängert.

Ab morgen gilt ausserdem ein neuer Schwellenwert für die Reisequarantäne. Mit der Verordnungsanpassung kommen nur noch Staaten und Gebiete auf die Quarantäneliste, deren Inzidenz um mehr als 60 höher ist als die Inzidenz der Schweiz. Die Änderung tritt morgen in Kraft.

Was die Neuerungen für den Sport bedeutet, lest Ihr hier:

Wieder Geisterspiele: Bundesrat verbietet Grossveranstaltungen

Das wollten Journalistinnen und Journalisten vom Bundesrat wissen

Man habe nicht sieben Tage verloren, sagte Simonetta Sommaruga auf die Frage eines Journalisten, warum der Bundesrat nicht schon früher entschieden habe. Man habe sich mit den Kantonen abgesprochen mit dem Ziel, dass alle hinter den Massnahmen stehen könnten, so die Bundespräsidentin.

Widersprechen die Einschränkungen bei der Versammlungsfreiheit nicht der Verfassung? Nein, denn das Epidemiengesetz würde genau solche Situationen vorsehen, sagte Alain Berset. Die Rechtsexperten des Bundesrates kommen zum selben Schluss. Da die Einschränkungen verhältnismässig seien, seien sie gemäss Epidemiengesetz auch verfassungskonform.

Ein Verstoss gegen die Maskenpflicht kann zur Anzeige gebracht werden, so Alain Berset. Aber man sei gut damit gefahren, auf Eigenverantwortung zu setzen. Die Regeln seien jetzt klarer definiert, die Handhabung sei einfacher.

Für den Schweizer Tourismus gibt es keine konkreten Beschlüsse. Man wolle das Virus so schnell wie möglich eindämmen, das sei im Bezug auf die Wintersaison auch im Sinne der Skigebiete.

Bezüglich Kapazität im Gesundheitssystem sagt Alain Berset: «Wir sind noch weit weg von einer Situation, die ausser Kontrolle ist.» Man sei daran, Eingriffe und nicht notwendige Behandlungen zu verschieben.

Eine Ausgangssperre und eine Sperrstunde sind nicht dasselbe: Ein Journalist wollte wissen, wie der Bundesrat gegen Personen vorgehen wolle, die in der Nacht unterwegs seien. Berset sagte daraufhin, dass in der Schweiz eine Sperrstunde für die Gastronomie gelte, keine Ausgangssperre für die Bevölkerung. Er weist auf einen Übersetzungsfehler in den Unterlagen hin.

«Andere Länder, die weniger stark betroffen sind, ergreifen restriktivere Massnahmen. Warum macht das die Schweiz nicht?», wollte ein Journalist von Bundesrat Berset am Mittwoch wissen. Dieser sprach von «einer Wahl», die man jetzt im Gegensatz zum Frühjahr habe. Sollten die Massnahmen aber nicht genügen, seien strengere Massnahmen denkbar.

Hier könnt Ihr die Medienkonferenz nachschauen:

https://www.youtube.com/watch?v=h6nyE2Kfl64
Mehr zum Thema: Politik