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Schweiz & Welt

Wolfjagd-Stopp: Kanton leitet rechtliche Schritte ein

Südostschweiz
09.12.2023, 13:05 Uhr
heute um 16:30 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht hat dem Kanton Graubünden den Eingang der Beschwerde am 8. Dezember 2023 mitgeteilt. Die proaktive Wolfsregulation ist seit dem 1. Dezember 2023 möglich. Der Kanton Graubünden und die zuständigen Dienststellen haben den Eingang der Beschwerde der Naturschutzorganisationen an das Bundesverwaltungsgericht zur Kenntnis genommen, wie der Kanton Graubünden in einer Mitteilung schreibt. Die Beschwerde hat aufschiebende Wirkung, weshalb die proaktive Wolfsregulation vorderhand gestoppt wird. Das Amt für Jagd und Fischerei habe am Freitagnachmittag die Wildhut sowie die Jägerinnen und Jäger, welche sich zur Sonderjagd angemeldet hatten, unmittelbar nach Eingang der Beschwerde informiert, heisst es weiter.

Zum Inhalt der Beschwerde kann der Kanton Graubünden keine Stellung nehmen, da ihm diese noch nicht vorliegt, wie es in der Mitteilung heisst. Es werden zeitnah die nächsten rechtlichen Schritte geprüft und eingeleitet. (red)

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