Parteienfamilie der AfD auf EU-Ebene kommt auf den Prüfstand
Das Europäische Parlament hat für ein Prüfverfahren gegen die rechtspopulistische Parteienfamilie Europa der souveränen Nationen (ESN) gestimmt. Die zuständige Aufsichtsbehörde soll nun mögliche Verstösse der ESN-Partei, der auch die deutsche Partei AfD angehört, gegen EU-Grundwerte prüfen.
Eine Mehrheit von 414 Abgeordneten sprach sich dafür aus, 224 dagegen, 18 enthielten sich. Bei Verstössen droht der Verlust des Status als europäische politische Partei und damit von EU-Fördermitteln. Es ist laut der Aufsichtsbehörde das erste Verfahren dieser Art, das sich auf die Einhaltung von Werten bezieht.
Was ist die ESN-Partei?
ESN ist die Dachorganisation mehrerer nationaler rechtspopulistischer Parteien auf EU-Ebene. Sie wurde 2024 von der AfD – der Alternative für Deutschland – mitgegründet und hat ihren Sitz in Berlin. Daneben gehören etwa die französische Reconquête unter dem prominenten Rechtsextremen Éric Zemmour, Neue Hoffnung in Polen oder die prorussische Partei Wasraschdane (deutsch: Wiedergeburt) aus Bulgarien zu den Mitgliedern.
Auch andere politische Bündnisse sind in solchen Dachparteien auf EU-Ebene organisiert. Sie bestehen unabhängig von den Fraktionen im EU-Parlament, in denen sich die Europaabgeordneten zusammenschliessen. Die Parteien haben eine entsprechende Registrierung und werden von der Aufsichtsbehörde für europäische politische Parteien und Stiftungen überwacht. Von der EU bekommen sie Fördergelder. Für die ESN-Partei liegen die bewilligten Mittel im Jahr 2026 nach Angaben des Parlaments bei maximal rund zwei Millionen Euro.
Welche Hinweise auf Verstösse der ESN-Partei gibt es?
Die Aufsichtsbehörde hatte Ende Mai einen Brief mit Hinweisen an die EU-Institutionen übermittelt, die aus ihrer Sicht Zweifel an der Einhaltung der Grundwerte aufkommen lassen. Sie verweist etwa auf eine Gerichtsentscheidung des VG Köln zur AfD. Darin werden Elemente aus dem Parteiprogramm oder Aktivitäten von Parteivertretern hervorgehoben, die das Gericht als mit der Menschenwürde und der Religionsfreiheit unvereinbar bewertet.