Ostschweizer Kinderspital prüft die Einführung von «Martha's Rule»
Das Ostschweizer Kinderspital will für mehr Mitspracherecht von Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörigen die standardisierte Möglichkeit einer unabhängigen Zweitmeinung durch Ärzte einführen. Nach dem Vorbild des Kinderspitals Luzern soll durch «Martha's Rule» die Patientensicherheit erhöht werden.
Die Einführung eines Systems nach dem Konzept von «Martha's Rule» werde derzeit mit grosser Überzeugung geprüft, teilte das Ostschweizer Kinderspital auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Es bestätigte damit einen Artikel des «Tages Anzeiger».
«Martha's Rule» ist eine Initiative zur Stärkung der Patientensicherheit. Sie gibt Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen das Recht, rund um die Uhr eine rasche, unabhängige medizinische Überprüfung zu verlangen, wenn sie das Gefühl haben, dass sich der Gesundheitszustand verschlechtert und das behandelnde Spitalpersonal nicht ausreichend reagiert.
Benannt ist die Regel nach der Britin Martha Mills. Sie starb 2021 an einem septischen Schock im Spital. Ihre Eltern bemerkten davor die lebensbedrohlichen Symptome. Die behandelnden Ärzte ignorierten die Sorgen jedoch. Ein Gerichtsmediziner stellte später fest: Hätten die Ärzte auf die Eltern gehört und Martha rechtzeitig auf die Intensivstation verlegt, hätte sie überlebt.
St. Gallen tauscht sich mit Luzern aus
Im vergangenen Herbst gab das Luzerner Kinderspital bekannt, «Martha's Rule» als Pilotprojekt einzuführen, damit Eltern bei Bedarf ein unabhängiges Behandlungsteam zur Seite steht. Von den Erfahrungen in Luzern will nun auch das Kinderspital in St. Gallen profitieren. «Um hier ein System zu schaffen, das im klinischen Alltag verlässlich funktioniert und den grösstmöglichen Mehrwert für die Beteiligten hat, nutzen wir den engen, fachlichen Austausch mit unseren Kollegen des Kinderspitals Luzern», erklärte die Sprecherin des Ostschweizer Kinderspitals gegenüber Keystone-SDA. Derzeit befinde man sich noch in der Konzeptphase.