Arosa muss noch einmal über die Bücher
Die Bündner Regierung hat die Gesamtrevision der Ortsplanung in Arosa genehmigt, die von der Gemeinde Arosa bereits am 28. November 2021 beschlossen wurde. Ein Teil wird aber zurückgewiesen. Dies geht aus einer Mitteilung des Kantons Graubünden hervor.
Zwar habe die Gemeinde Arosa Bauzonen reduziert und diese würden auch dem Prinzip der Siedlungsentwicklung nach innen entsprechen, die das Bundesgesetz über die Raumplanung vorgibt. Aber: Es gebe verschiedene Parzellen am Siedlungsrat, die die Gemeinde in der Bauzone belassen hat, ohne wirklich zu begründen, warum. Deshalb weist die Bündner Regierung die Ortsplanung teilweise zurück zur Überarbeitung.
Mit der Teilgenehmigung trägt der Kanton im Hinblick auf allfällige Baubewilligungsverfahren zur Rechtssicherheit bei, da sich die von der Gemeinde zu erlassende Planungszone auf die zurückgewiesenen Flächen beschränkt. Damit wird die Situation innerhalb des bestehenden Siedlungskörpers deblockiert und die Gemeinde kann die angestrebte Baulandmobilisierung und Innenverdichtung vorantreiben. (red)