Obergericht Zürich erhöht Strafe für 55-Jährigen deutlich
11 Jahre Freiheitsentzug wegen versuchter Anstiftung zum Mord. Das Obergericht des Kantons Zürich hat am Donnerstag einen 55-jährigen Schweizer schuldig gesprochen, im Darknet einen Killer mit dem Mord an seiner Ex-Frau beauftragt zu haben.
Das Gericht bestätigte weitgehend das Urteil des Bezirksgerichts Affoltern ZH. Es erhöhte aber das Strafmass deutlich von fünf auf elf Jahre. Gleich wie die erste Instanz sprach es den Mann vom Vorwurf der versuchten Anstiftung zur schweren Körperverletzung frei. Die rechtlichen Voraussetzungen dafür seien nicht erfüllt.
Das Gericht zweifelte nicht daran, dass der Mann von Dezember 2022 bis Februar 2023 versucht hatte, im Darknet jemanden zu finden, welcher seine Ex-Frau und Mutter der beiden gemeinsamen Kinder töten würde. Dazu überwies er auch Geld auf ein anonymes Krypto-Konto.
Zur Tat kam es nie. Ohne es zu wissen, hatte der Beschuldigte mit einer Betrüger-Website kommuniziert. Diese wurde von den britischen Strafverfolgungsbehörden überwacht. Im Februar 2023 wurde der Mann verhaftet. Er befindet sich in Sicherheitshaft, wo er laut Gericht auch bleibt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.
Der Beschuldigte wies jegliche Schuld von sich. Für die Urteilsfindung konnte sich das Gericht nur auf Indizien stützen. Diese sprächen allerdings «eine unmissverständliche Sprache», sagte der vorsitzende Richter bei der mündlichen Urteilsbegründung. Zentral seien die EDV-Analysen der Ermittler gewesen. Das Gericht habe keinerlei Zweifel an der Täterschaft des Beschuldigten.
Erschreckende Skrupellosigkeit
Der Mann habe einen «Schlussstrich unter eine schwierige Beziehung» mit seiner Ex-Frau ziehen wollen. Dazu habe er mit ausserordentlicher Gefühlskälte einen «teuflischen Plan» gefasst. Er habe eine grosse kriminelle Energie gezeigt und eine erschreckende Skrupellosigkeit an den Tag gelegt, sagte der Richter.