Nutzungsplan soll nach Jahreswechsel aufliegen
Nachdem die erste Vorlage eines neuen Nutzungsplanes 2017 vom Stimmvolk zurückgewiesen wurde, gelten in Glarus Süd aktuell immer noch die alten Nutzungsplanungen der ehemaligen Gemeinden. Dies, obwohl sie weder dem nationalen Raumplanungsgesetz noch dem kantonalen Richtplan entsprechen. Deshalb soll die zweite Vorlage nach diversen öffentlichen Mitwirkungen nun möglichst schnell öffentlich aufgelegt werden.
Übereilig sein will man dabei aber nicht. Denn es sei der Wichtigkeit und Komplexität der neuen Nutzungsplanung geschuldet, sowohl inhaltlich als auch zeitlich sorgfältig vorzugehen, heisst es in einer Medienmitteilung der Gemeinde. «Die öffentliche Auflage dauert 30 Tage. Wir wollen diese wichtige Frist nicht über die Weihnachtszeit beziehungsweise den Jahreswechsel legen», so Gemeindepräsident Mathias Vögeli.
Zentral für die Zukunft der Gemeinde
«Wir wollen eine Vorlage auflegen, die alle Rückflüsse und Erkenntnisse berücksichtigt», sagt Vögeli weiter. Die Verantwortlichen arbeiteten nun daran, die Erkenntnisse aus der kantonalen Vorprüfung mit den Resultaten der öffentlichen Mitwirkungen zusammenzuführen. Also jenen zu den Hauptsiedlungsgebieten sowie den Tourismusgebieten Braunwald, Weissenberge und Schlattberg.
Anlässlich der beiden öffentlichen Mitwirkungen vom Juni 2020 und vom April 2021 lagen das Baureglement und die Zonenpläne für alle Ortschaften bereits auf. Das kantonale Departement Bau und Umwelt habe nun die gesamte Vorlage nochmalig und umfassend vorgeprüft und Ende August 2021 die entsprechenden Erkenntnisse mitgeteilt, heisst es von der Gemeinde. Die Vorprüfung sei wichtig gewesen, um der Bevölkerung von Glarus Süd im Rahmen der öffentlichen Auflage eine Vorlage präsentieren zu können, die übergeordnete Bedingungen erfülle.
Gewässerräume und Biotope werden separat behandelt
Um die endgültige öffentliche Auflage anfangs 2022 zu ermöglichen, wird der Gemeinderat die Unterlagen noch im Dezember verabschieden, heisst es in der Medienmitteilung weiter. Die öffentliche Auflage werde dabei gleichzeitig mit der Auflage im Rahmen des Waldfeststellungsverfahrens vorgenommen. Dieses Verfahren liege in der Hoheit des Kantons und müsse ebenfalls koordiniert werden.