NOK-Gründungsvertrag soll durch Axpo-Vertrag ersetzt werden
Die Axpo Holding AG hat bereits vor einigen Jahren eine Eignerstrategie und einen Aktionärsbindungsvertrag dem Kanton Glarus vorgelegt. Der frühere NOK-Gründungsvertrag soll dadurch abgelöst werden. Dieser wurde von der damaligen Nordostschweizer Kraftwerke (NOK) lanciert. Die Axpo, wie man sie heute kennt, ist aus der NOK hevorgegangen.
Wie es in einer Mitteilung heisst, hat der Kanton Glarus nun wieder rund um die Axpo und dessen Vorhaben diskutiert. Er stimmt den geplanten Statutenänderungen nun zu und beantragt dem Landrat, den NOK-Gründungsvertrag aufzuheben.
Vor rund drei Jahren sah die Situation noch anders aus. Im August 2017 teilte der Kanton Glarus mit, dass er die mögliche Ablösung des NOK-Vertrags dem Landrat nicht zur endgültigen Entscheidung vorlegen wird. Grund war damals ein laufendes Klageverfahren betreffend dem Pumpspeicherwerk Limmern. Ein Jahr später, 2018, vertrat der Regierungsrat zwar noch immer die gleiche Meinung, hatte aber Änderungen vorgeschlagen. Infolgedessen konnte der Rechtsstreit schliesslich abgeschlossen werden.
Zweites Thema ist ein Postulat
Ebenfalls 2018 reichte die SP-Fraktion das Postulat «Axpo-Aktionärsbindungsvetrag» ein. Dieser Vorstoss verlangt zu einem, dass der Regierungsrat den Landrat über die laufenden Verhandlungen betreffend Aktionärsbindungsvertrag informiert und rechtzeitig eine Vernehmlassung durchführt, wie es weiter heisst.
Zum anderen soll aufgezeigt werden, wie die parlamentarischen Oberaufsichtsaufgaben, also die Überprüfung der Steuerung und die parlamentarischen sowie direktdemokratischen Mitbestimmungsrechte, zusammen verankert werden können. In einer Stellungsname und einem Schreiben hat der Regierungsrat damals erklärt, dass der Landrat für die allfällige Aufhebung des NOK-Gründungsvertrags zuständig sei, die Forderungen jedoch gerechtfertigt seien.
Folgen der Aufhebung des NOK-Vertrags
Im Fokus steht bei der ganzen Thematik aber noch immer die Aufhebung des NOK-Gründungsvertrags. Dieser enthält Vorgaben, die für den Kanton Glarus sehr einschneidend sind, wie es heisst. Gemeint ist unter anderem die Pflicht zum Bezug des benötigten Stroms über die Axpo, das Vorzugsrecht der Axpo bei der Vergabe neuer grösserer Konzessionen oder das Veräusserungsverbot der Aktien. Diese Bestimmungen würden bei einer Aufhebung also wegfallen.
Dementsprechend müsste die Beteiligung an der Axpo Holding geregelt werden. Eine Option wäre eine neue Regelung analog zum Kanton Zürich und anderen Beteiligungen von Glarus. Diese sieht wie folgt aus: Der Regierungsrat nimmt die Rechte und Pflichten des Kantons als Aktionär der Axpo Holding AG wahr. Er kann mit den anderen Aktionären einen Aktionärsbindungsvertrag abschliessen und eine gemeinsame Eignerstrategie festlegen. Der Kanton Zürich hat zudem festgehalten, dass die Übertragung von Aktien der Zustimmung des Parlaments bedarf.
Ob und wie es rund um das Thema weitergeht, ist zurzeit noch nicht klar. Allerdings beantragt der Regierungsrat dem Landrat, den NOK–Gründungsvertrag aufzuheben, sobald der Aktionärsbindungsvertrags und die Eignerstrategie der Axpo Holding AG in Kraft treten. Ebenfalls solle das Postulat «Axpo-Aktionärbindungsvertrag» als erledigt abgeschrieben werden, schreibt die Regierung. (paa)