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Schweiz & Welt

Glarner Kandidierende können sich neu offiziell melden 

Marco Häusler (mar)
25.04.2023, 17:53 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Auch im Kanton Glarus werden die Mitglieder des Gemeinde-, Regierungs-, National- und Ständerats in Majorzwahlen bestimmt. Wer an der Urne die meisten Stimmen erhält, ist gewählt. Ausser für die Nationalratswahlen, bei denen Glarus nur ein Sitz zusteht, ist für eine Wahl zudem das absolute Mehr nötig. Im allfälligen zweiten Wahlgang genügt dann das relative Mehr.

Bisher gab es für die jeweiligen Kandidatinnen und Kandidaten aber keine Pflicht, sich für die Wahlen anzumelden. Das bleibt auch weiterhin so. Neu gibt es laut einer Mitteilung des Regierungsrates für die Kandidierenden aber ein freiwilliges Anmeldeverfahren. Dabei werden alle Kandidaturen, die bis zu einem bestimmten Stichtag gemeldet wurden, von der jeweiligen Wahlbehörde auf der Website und im Amtsblatt öffentlich kommuniziert. Wie der Ratsschreiber des Kantons, Hansjörg Dürst, auf Anfrage erklärte, liegt dieser Stichtag sieben Wochen vor dem ersten Wahlgang.  

Landsgemeinde und Gemeindeversammlungen ausgenommen

Die Einführung des freiwilligen Anmeldeverfahrens trägt laut Mitteilung zur besseren Übersicht und Information der Stimmberechtigten bei. Die Anmeldung ist aber keine Voraussetzung für die Wählbarkeit. Es bleiben weiterhin alle im Kanton Glarus stimmberechtigten Personen über 18 Jahre wählbar.

Vom freiwilligen Anmeldeverfahren nicht betroffen sind die Wahlen an der Landsgemeinde und an den Gemeindeversammlungen. Ebenfalls nicht betroffen sind die Landratswahlen, die zwar auch an der Urne, aber nach dem Verhältniswahlverfahren (Proporzwahlen) erfolgen. Dort gilt das bisherige Verfahren unverändert.

Zum ersten Mal angewendet wird das freiwilligen Anmeldeverfahren bei den Wahlen in den National- und in den Ständerat vom 22. Oktober. Der allfällige zweite Wahlgang für die Ständeratswahlen fände am Sonntag, 19. November, statt.  

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