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Schweiz und Welt

Neue Jagdverordnung: «Viel Aufwand, wenig Nutzen»

Südostschweiz
27.08.2020, 04:30 Uhr
heute um 11:31 Uhr

Der Glarner Regierungsrat bezeichnet in seiner Vernehmlassungsantwort die Teilrevision der Verordnung über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel (JSV) grundsätzlich als durchdacht. Kritisiert wird hingegen die Regelungsdichte, welche den Kantonen den Spielraum nehme oder aufwendige zusätzliche Aufgaben auferlege. Die Kantone werden gemäss Entwurf der Verordnung verpflichtet, die aktuelle Verbreitung und Bestandszahlen für die jagdbaren Paarhufer und andere jagdbare Arten zu dokumentieren. Dies werde bereits heute im Rahmen der eidgenössischen Jagdstatistik erhoben, im Wissen darum, dass es sich dabei nur um Schätzungen handelt, schreibt der Kanton in einer Medienmitteilung.

Neu soll alle paar Jahre die Verbreitung dokumentiert werden, was einen beträchtlichen Aufwand für die Kantone bedeutet. Arten, die jagdlich in vielen Kantonen keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielen, zum Beispiel der Schneehase, müssen ebenfalls erhoben und dokumentiert werden. Das sei mit grossen Aufwand verbunden und die Jagd kaum bestandsrelevant. Der Nutzen stehe in keinem Verhältnis zum Aufwand.

Der Bund wolle bei den jagdbaren Arten, die im Zuständigkeitsbereich der Kantone liegen, mehr Kontrolle ausüben. «Dies ist aus Sicht des Kantons Glarus befremdend und widersprüchlich, da er gleichzeitig im Umgang und der Regulation von geschützten Arten den Kantonen mehr Spielraum und Verantwortung zugesteht», heisst es vom Regierungsrat. Er habe den Eindruck, dass der Bund aufgrund von negativen Erfahrungen mit einzelnen Kantonen Regeln aufstelle, die dann alle Kantone betreffen und für alle zu Mehrbelastungen führen. Gerade für kleine Verwaltung wie die Glarner Jagdverwaltung führe dies zu untragbaren Mehrbelastungen. Gleiches gelte für die Koordination der Bejagung von raumgreifenden Arten wie Wolf oder Luchs, da hier Gesetze und Verordnungen abgestimmt werden müssten.

2012 wurde aus Tierschutzgründen der periodische Nachweis der Treffsicherheit in die JSV aufgenommen. Der Bund schreibe neu detailliert vor, wie dieser Treffsicherheitsnachweis aufgebaut werden soll. Dies erachtet die Glarner Regierung laut Medienmitteilung als überflüssig. Im Verordnungsentwurf werde ausserdem die Verwendung von verschiedenen Munitionstypen verboten. Die einzelnen Verbote und Einschränkungen sind laut Glarner Regierung aus Gesundheitsgründen (kein Blei in Nahrungsmitteln) und Artenschutzgründen (keine Bleivergiftungen von Aasfressern und Wasservögeln) nachvollziehbar. Andererseits würden gewisse Munitionstypen für gewisse Arten erlaubt und für andere verboten. Für die Bejagung des Rehs etwa bleibe Bleischrot erlaubt, obwohl dieses Fleisch auf dem Teller landet. «Offenbar gibt es noch keine geeignete bleifreie Schrotmunition.» Dies zeige, dass die Entwicklung von bleifreier Schrotmunition noch nicht so weit fortgeschritten ist, um ein Verbot zu erlassen. «Aus Sicht des Kantons Glarus sollte wie bis anhin nur bei der Wasservogeljagd Bleischrot verboten bleiben», so die Regierung.

Verbotene Hilfsmittel

Gänzlich verboten ist laut neuer Jagdverordnung der Einsatz von Vollmantelgeschossen. Im Kanton Glarus würden Murmeltiere meist mit solchen Geschossen erlegt, heisst es in der Mitteilung. Mit normaler Jagdmunition weise das Tier so grosse Schusswunden auf, dass es kaum noch verwertbar sei. Vor diesem Hintergrund sollen die Munitionsvorschriften laut Kanton vereinfacht und für die Jagd auf Murmeltiere eine Ausnahme formuliert werden. Der Regierungsrat beantragt zudem Änderungen beim Anlocken von Wildtieren mit Futter sowie beim Verbot von Fotofallen. Die Kantone sollen den Einsatz von Fotofallen oder Drohnen aus Tierschutzgründen bewilligen können.

Beim Kernstück der JSV-Revision, der Regulierung des Wolfsbestandes, sollen gemäss Regierungsrat bei der Regulation der Jungtiere Tiere aus dem laufenden Jahr nicht mitgezählt werden, welche im Jahr vor der Regulation gewildert oder als einzelne schadenstiftende Wölfe erlegt wurden. Die Regulation sei auf die aktuelle Situation abzustützen und nicht auf die Vergangenheit. Zudem bestehe die Gefahr von Rechtsstreitigkeiten, wenn frühere Abgänge miteinbezogen werden sollen. Gewilderte Wölfe aus dem laufenden Jahr sollen angerechnet werden, nicht jedoch Einzelabschüsse. Diese verfolgten mit Schaden- und Gefährdungsminimierung einen anderen Zweck.

Klärungsbedarf durch den Bund gibt es für den Regierungsrat bei der Abgrenzung von Beiträgen zur Verhütung von Schäden durch Grossraubtiere oder Biber: «Wie können Doppelsubventionen verhindert werden?», fragt er. (mitg)

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