Neonazi Liebich in deutsches Männergefängnis verlegt
Obwohl Neonazi Marla Svenja Liebich aus Deutschland offiziell als Frau gilt, soll sie ihre Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüssen. Das habe die Anstaltsleitung im Frauengefängnis in Chemnitz entschieden.
Das teilte das Justizministerium des ostdeutschen Bundeslandes Sachsen der Nachrichtenagentur DPA mit.
Im Juli 2023 war die Rechtsextremistin – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Ursprünglich sollte Liebich die Haft schon Ende August 2025 antreten, war dann aber nach Tschechien geflohen. Dort wurde sie im April gefasst und am Mittwoch nach Deutschland ausgeliefert.
2025 war bekanntgeworden, dass Liebich den Geschlechtseintrag von männlich zu weiblich hatte ändern lassen, was Kritiker für eine Provokation hielten. Das 2024 unter der deutschen «Ampelregierung» aus SPD, Grünen und FDP eingeführte Selbstbestimmungsgesetz hatte diese recht unbürokratisch ablaufende Änderung des Geschlechtseintrags ermöglicht.
Gerichtsentscheidung zu Änderung von Geschlecht steht aus
Nach ihrer Auslieferung von Tschechien nach Deutschland am Mittwoch war Liebich zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht worden. Noch am selben Tag sei sie in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meissen verlegt worden, hiess es nun.
«Gut, dass die JVA schnell Klarheit geschaffen und sich nicht auf Inszenierungen eingelassen hat», sagte Sachsens Justizministerin Constanze Geiert. Die Entscheidung der Anstaltsleitung wurde demnach unter anderem nach einem Gespräch mit Liebich und einer Untersuchung von ihr getroffen. In der Abwägung massgeblicher Aspekte sei es auch um die Sicherheit der Frauen im Justizvollzug in Chemnitz gegangen, hiess es.
Vor dem Amtsgericht in Halle steht derzeit noch eine Entscheidung darüber aus, ob die Änderungen des Geschlechtseintrags rückgängig gemacht werden können. Der Saalekreis hatte nach eigenen Angaben im Dezember 2025 rechtliche Schritte für eine Berichtigung des Eintrags eingeleitet.