Nationalrat will 50-Franken-Gebühr beim Besuch eines Spitalnotfalls
Wer ohne Überweisung einen Spitalnotfall besucht, soll nach Ansicht des Nationalrats eine Gebühr von 50 Franken bezahlen. Die grosse Kammer hat am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit 96 zu 91 Stimmen bei 3 Enthaltungen angenommen.
Der Vorschlag zielt darauf ab, die Spitalnotaufnahmen zu entlasten sowie die steigenden Kosten im Gesundheitssystem zu dämpfen, wie es in der Begründung des zugrunde liegenden parlamentarischen Initiative hiess. Dabei sind für gewisse Personengruppen Ausnahmen vorgesehen.
Es sind Kinder, Schwangere oder Personen, die von einer Ärztin, einem Apotheker, einem Telemedizinzentrum schriftlich in ein Spital überwiesen wurden. Auch Personen, die von einer Ambulanz in ein Spital überwiesen wurden, wären ausgenommen. Die Gebühr richtet sich an erwachsene Personen, die mit eigener Kraft durch den Eingang des Spitalnotfalls gehen könnten, fasste Nationalrat Patrick Hässig (GLP/ZH), der den Vorschlag vertrat, zusammen.
Für den Entwurf stimmten die SVP, die FDP und die GLP. Dagegen sprachen sich die SP, die Mitte und die Grünen aus. Auch der Bundesrat lehnt das Vorhaben ab. In der Beratung wurden mehrere Minderheitsanträge abgelehnt. Der Mehrheitsvorschlag der vorberatenden Kommission setzte sich durch.
Schaffung eines «Bürokratiemonsters»
Nationalrat Lorenz Hess (Mitte/BE) hob in seinem Votum im Namen der Fraktion die Ablehnung in der Vernehmlassung hervor. Diese habe ergeben, dass der Vorschlag nicht funktioniere. Für Nationalrätin Manuela Weichelt (Grüne/ZG) löse die Gebühr kein Problem, sondern schaffe neue.
87 Prozent der Vernehmlassungsteilnehmenden hätten die Gebühr abgelehnt, hiess es mehrfach in der Ratsdebatte. Dabei hätten sich 21 Kantone dagegen ausgesprochen.
Für die Basler Nationalrätin Sarah Wyss (SP) ist die Gebühr ein «absolutes Bürokratiemonster». Weiter sei es eine «Spezialregelung» für Zürich.