Der «Schandfleck» hat mehr Wert als vor dem Brand
Noch immer ist es feucht im Innern. Grund dafür ist das Löschwasser – und dass Teile des Dachs den Flammen zum Opfer fielen. Bald zwei Jahre ist es her, seit das Doppeleinfamilienhaus im Eschenbacher Dorfzentrum brannte (die «Linth-Zeitung» berichtete mehrfach). Dieser Tage zieren Eiszapfen die verkohlten Holzbalken.
Mitinhaber Hans-Jörg Helbling geht auf der knirschenden Ausziehleiter hoch in den Dachstock. Hier oben sind die Schäden, die das Feuer verursachte, noch deutlicher erkennbar als im Wohnbereich. Der Lachner ist Miteigentümer des westlichen Gebäudeteils, welchen er in der Zeit vor dem Brand vermietet hatte. Seither verbringt er eine turbulente Zeit. «Ich stecke in der Zwickmühle», sagt Helbling.
Versicherung zahlt weniger
Das Problem des Pensionärs ist: Von ihm angefragte Bau-Fachleute schätzen, dass die Schäden für unter einer halben Million Franken kaum zu beheben sind. Die Schadenexperten der Gebäudeversicherung kommen laut Helbling aber bloss auf rund die Hälfte. Nun stellt sich der frühere Mechaniker die Frage, ob er sein Elternhaus verkaufen soll. «Dann muss ich aber auf 60 Prozent der von der Versicherung errechneten Schadensumme verzichten», erklärt er.
Wieso das so ist, liegt gemäss der St. Galler Gebäudeversicherung (GVSG) an der Gesetzgebung. Zum vorliegenden Fall darf die GVSG-Sprecherin Natalie Koller keine Stellung nehmen. Sie sagt aber: «Falls die Eigentümerschaft mit der Schadenhöhe nicht einverstanden ist, kann sie ein Rechtsmittel gegen diese Verfügung ergreifen.»