Mehr Effektivität, mehr Teilzeitstellen
Das Bündner Kantons- und das Verwaltungsgericht fusionieren zu einem Gericht – dem sogenannten Obergericht. Dies ist bereits seit der Junisession 2019 des Grossen Rates klar. Diese Fusion ist eines der Hauptthemen der anstehenden Justizreform 3, die im Oktober ins Bündner Parlament kommt. Nun skizziert die Bündner Regierung erstmals, welche Eckpunkte die Justizreform umfassen soll. Sie hat ihre erarbeiteten Ideen zur Vernehmlassung freigegeben.
Zwei neue Stellen
Ein wichtiger Punkt der Reform ist, dass das neu ungefähr 50 Personen umfassende Obergericht ein Generalsekretariat bekommen soll. «Dieses soll zukünftig nach Instruktionen der Leitungsorgane Verwaltungsaufgaben für das Obergericht ausführen», heisst es im erläuternden Bericht der Regierung zur Reform. Heisst konkret: Richterinnen und Richter und das Aktuariat sollen von administrativen Aufgaben entlastet werden. Diese Stelle ist gemäss dem Bericht der Regierung eine direkte Folge eines externen Untersuchungsberichts der Professoren Beat Stalder und Felix Uhlmann. Diese hatten die Gründe für den grösser werdenden Pendenzenberg an den höchsten Bündner Gerichten untersucht und waren dabei unter anderem zum Schluss gekommen, dass die administrativen Aufgaben die Richterinnen und Richtern und das Aktuariat zu viel Zeit kosten.
Eine neue Stelle soll nach Ansicht der Regierung auch im Medienbereich entstehen. Der oder die Informationsbeauftragte soll den Medien «als Kontaktperson für das ganze Gerichtswesen zur Verfügung stehen».
Zeitgemässer Arbeitgeber
Die Justizreform 3 soll auch das Ziel erreichen, dass das Richteramt attraktiver wird. So sollen vermehrt auch Teilzeitanstellungen ermöglicht werden. Dies, um «auch zukünftig qualifizierte Personen für ein Richteramt gewinnen zu können». Damit trotzdem die nötige Fachkompetenz aufgebaut werden kann, schlägt die Bündner Regierung eine Mindestanstellung zu 50 Prozent vor.