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Schweiz und Welt

Mehr Arbeitslose in Graubünden

Südostschweiz
07.12.2021, 11:19 Uhr
vor 55 Minuten

Die Arbeitslosenquote in Graubünden ist auf 1,4 Prozent gestiegen. Somit verzeichnete der Kanton im November 1594 Arbeitslose. Im Oktober waren noch 1362 Personen arbeitslos. Das teilte das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit am Dienstag mit.

Von den 1594 Arbeitslosen waren 704 Frauen und 890 Männer. Die höchsten Arbeitslosenzahlen verzeichneten das Gastgewerbe (647), das Baugewerbe (158), der Detailhandel (93) sowie das Gesundheits- und Sozialwesen (88). Im November 2021 wurden 172 Langzeitarbeitslose gezählt. Gegenüber dem Vormonat mit 169 Langzeitarbeitslosen ist diese Zahl minim gestiegen.

Wie das Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit weiter mitteilte, wurden zusätzlich 1066 nicht arbeitslose Stellensuchende registriert. Das sind Personen, die an Weiterbildungs- und Beschäftigungsmassnahmen teilnehmen oder Zwischenverdienstarbeit leisten sowie jene, die lediglich die Vermittlungsdienstleistungen der regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) in Anspruch nehmen.

Schweizer Arbeitslosenquote bei 2,5 Prozent

Im November wurden zudem 2660 Stellensuchende registriert. Diese Zahl ergibt sich, wenn man die Zahl der Arbeitslosen und der nicht arbeitslosen Stellensuchenden zusammen zählt. Gegenüber dem Vormonat mit 2364 Stellensuchenden ist diese Zahl angestiegen. Der Anstieg der Arbeitslosigkeit sei saisonal bedingt und auf das Ende der Sommer-/Herbstsaison im Tourismus sowie bereits teilweise im Baugewerbe zurückzuführen.

Gesamtschweizerisch ist die Zahl der Arbeitslosen von 116'733 auf 116'244 gesunken. Die schweizerische Arbeitslosenquote beträgt 2,5 Prozent. Zusätzlich wurden gesamtschweizerisch 90'105 nicht arbeitslose Stellensuchende registriert. 

Etwas weniger Kurzarbeit im November

Im Monat November 2021 wurde an 293 Betriebe Kurzarbeitsentschädigung ausgerichtet. Gegenüber dem Vormonat mit 316 Betrieben ist die Anzahl leicht gesunken. Gemäss dem Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit lässt diese Zahl keinen exakten Rückschluss auf die effektiv kurzarbeitenden Unternehmen zu, da diese ab der jeweiligen Abrechnungsperiode gerechnet drei Monate Zeit haben, ihren Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung geltend zu machen. (jac)