Erstwohnungsanteil wird im Kurort Flims zur Pflicht
Die Zahl spricht für sich. Mindestens 100 Erstwohnungen wurden in Flims alleine im Zeitraum von 2017 bis 2021 in Zweitwohnungen umgenutzt. Das hat eine Studie der Fachhochschule Graubünden ergeben. Und der Trend geht weiter. Mit einem Entscheid an der Urne gibt der Flimser Souverän nun Gegensteuer: Er hat am Sonntag mit 540:191 Stimmen eine Teilrevision der Ortsplanung für die Förderung von Erstwohnungen und den Erlass eines kommunalen Zweitwohnungsgesetzes gutgeheissen, wie die Gemeinde mitteilt.
Einheimische sollen aus dem Dorfzentrum nicht verdrängt werden
Das Grundproblem: Die Nachfrage nach Wohnraum hat in Flims in den letzten Jahren stark zugenommen, die Immobilienpreise sind deutlich gestiegen, insbesondere auf dem Zweitwohnungsmarkt. Und das wiederum erhöht den Druck auf die altrechtlichen Wohnungen – sie werden wegen der Preise und der Nachfrage vermehrt auf dem Zweitwohnungsmarkt gehandelt.
Gemäss den aktuellsten Erhebungen vom Juni 2022 gibt es in Flims gut 5000 Wohnungen, und 95 Prozent davon sind altrechtlich, das heisst, sie haben schon vor der Annahme der Zweitwohnungsinitiative anno 2012 bestanden und können folglich nach Bundesrecht uneingeschränkt als Zweitwohnraum genutzt oder umgenutzt werden. Ortsansässige belegen momentan noch rund ein Drittel dieser altrechtlichen Wohnungen. Dieser Anteil soll nicht noch weiter schrumpfen, im Gegenteil: Die Einheimischen sollen nicht verdrängt werden und abwandern müssen, ausserdem sollen Wohnungen für Zuziehende und für Tourismuspersonal vorhanden sein.