Maskenpflicht sorgt für Wirrwarr in Innenstädten
Ganz so bunt kommt der Schweizer Corona-Flickenteppich nicht mehr daher wie auch schon. Der Bund hat viele Regeln vereinheitlicht. Nicht aber beim Maskentragen.
Ende Oktober schlug der Bundesrat den Kantonen vor, eine Maskenpflicht in Siedlungsgebieten einzuführen. Der Kanton St. Gallen beauftragte daraufhin die Gemeinden, die Bereiche für eine Maskenpflicht zu definieren. Nach dem Gusto des Stadtpräsidenten von Rapperswil‑Jona ist das nicht: «Ich glaube nicht, dass es Sinn macht, auf Stufe Gemeinde Massnahmen zu beschliessen», sagt Martin Stöckling.
Aus Kantönli- wird Städtligeist
Der nun herrschenden Flickenteppich in den Städten und Dörfern gibt ihm Recht: Meilen ZH etwa weist an belebten Orten mit Plakaten auf die Maskenpflicht hin. In Stäfa ZH macht die Gemeindepolizei Kontrollen an Bushaltestellen und am Bahnperron. In Frauenfeld ist die komplette Innenstadt von 8 bis 20 Uhr eine Maskentragzone. St. Gallen verzichtet zwar darauf, einen bestimmten Perimeter für die Maskenpflicht festzulegen. Der Stadtrat ruft aber dazu auf: «Tragt in der Öffentlichkeit generell eine Maske!»
Und was gilt in Rapperswil-Jona? «Im Moment haben wir darauf verzichtet, definierte Bereiche festzulegen», sagt «Stapi» Stöckling. Die Ausnahmen bilden die Sportanlagen Grünfeld und der Freitagsmarkt. «Es hängen an vielen Orten auch Plakate», betont Stöckling. Der Ordnungsdienst sei ebenfalls unterwegs, kontrolliere aber nicht spezifisch aufs Maskentragen. «Wir glauben fest an die Eigenverantwortung der Bevölkerung. Zudem beobachten wir die Situation», sagt Stöckling im Namen des Gesamtstadtrats.