Laut SRG-Hochrechnung 62 Prozent Nein zur SRG-Halbierungsinitiative
Die von SVP und Jungfreisinnigen lancierte Senkung der Radio- und TV-Gebühren auf maximal 200 Franken ist vom Tisch. Die Stimmenden haben gemäss erster Hochrechnung von gfs.bern die SRG-Halbierungsinitiative mit einem Nein-Stimmen-Anteil von 62 Prozent abgelehnt.
Ein Nein zur von SVP-Exponenten und Jungfreisinnigen lancierten Volksinitiative «200 Franken sind genug (SRG-Initiative)» war zuletzt erwartet worden. In den letzten Abstimmungsumfragen hatte das gegnerische Lager zugelegt, nachdem in den ersten Abstimmungsumfragen von einer Pattsituation die Rede war.
Laut Politologe Urs Bieri von gfs.bern dürfte die SRG-Initiative nun klar abgelehnt werden. Zwar sei das Nein weniger deutlich als zur No-Billag-Initiative, aber trotzdem deutlicher als zunächst angenommen, sagte er am Sonntagmittag im Schweizer Radio SRF. Grund dafür sei, dass die Mobilisierung im städtischen Umfeld in den vergangenen Tagen explodiert sei.
Gebühren sinken bald auf 300 Franken
Das Volksbegehren verlangt die Senkung der Radio- und Fernsehgebühren auf 200 Franken sowie die vollständige Abschaffung der Unternehmensabgabe. Heute betragen die Gebühren für Radio und Fernsehen 335 Franken pro Haushalt und Jahr.
Der Bundesrat war den Initianten schon im vergangenen Jahr entgegengekommen. Er beschloss, die Haushaltsabgabe auf dem Verordnungsweg auf 300 Franken pro Jahr zu senken. Zahlreiche Unternehmen müssen in Zukunft ausserdem keine Abgabe mehr bezahlen.
Konkret erhöht der Bundesrat die Limite für die Entrichtung der Unternehmensabgabe von heute 500'000 Franken Jahresumsatz auf 1,2 Millionen Franken. Damit werden laut der Landesregierung ab 2027 rund achtzig Prozent der mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen von der Abgabe befreit.
SRG baut Stellen ab
Nach dem Nein kann die SRG aufatmen. Jedoch muss sie aufgrund der beschlossenen Gebührensenkung trotzdem über die Bücher. Bis 2029 rechnet sie mit Einsparungen von rund 270 Millionen Franken. Dies entspricht rund 17 Prozent des heutigen Finanzrahmens.