Kurdischer Flüchtling protestiert vor dem Bundesverwaltungsgericht
Vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen hat ein kurdischer Flüchtling einen Hungerstreik begonnen. Er protestiere gegen die lange Verfahrensdauer in seinem Fall, heisst es in einer Mitteilung der Grünen. Kürzlich kritisierte das Bundesgericht die vielen hängigen Entscheide.
Seit über einem Jahr warte der kurdische Asylsuchende Welat Aydin auf einen Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts, teilten die Grünen von Stadt und Region St. Gallen am Dienstag mit. Aus Protest befinde er sich seit dem 30. Juni im Hungerstreik vor dem Gericht.
Aydin habe im November 2023 ein Asylgesuch gestellt. Nach eigenen Angaben sei er in der Türkei mehrere Jahre inhaftiert gewesen und habe anschliessend Verfolgung und Folter erlebt. Sein Asylgesuch wurde im März 2025 abgelehnt. Gegen diesen Entscheid habe er eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben, aber noch keinen Entscheid erhalten.
Mit seinem Hungerstreik fordere er eine Überprüfung des Asylverfahrens, einen Entscheid ohne weitere Verzögerung sowie den Zugang zur notwendigen Behandlung. Er leide an einer posttraumatischen Belastungsstörung.
Kritik von Grünen und Juso
Die Grünen erklären, ein Rechtsstaat zeichne sich nicht nur durch sorgfältige Verfahren aus, sondern auch dadurch, dass Entscheide «innert angemessener Frist gefällt werden». Die Juso St. Gallen, die den Fall bereits letzte Woche publik gemacht hatten, kritisieren das Asylsystem, das «Menschen über Jahre in Unsicherheit lässt und ihre Bedürfnisse missachtet».
Ein Augenschein zeigt, dass sich der Flüchtling vor dem Eingang des Bundesverwaltungsgerichts eingerichtet hat. In der Nähe eines Campingstuhls sind Getränke aufgereiht. Auf seine Forderung macht Welat Aydin mit Kartonschildern aufmerksam. Dort steht unter anderem «Kein Mensch ist ein Aktenzeichen» oder «Heute ist Tag 8 des Hungerstreiks».
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