Kündigung nach Kirchenaustritt? EU-Gerichtshof setzt Grenzen
Der Kirchenaustritt darf eine Caritas-Mitarbeiterin einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs zufolge nicht automatisch ihren Job kosten. Entscheidend sei unter anderem, ob die Kirchenmitgliedschaft auch von anderen Mitarbeitenden mit den gleichen Aufgaben verlangt werde, urteilten die Richterinnen und Richter in Luxemburg. Ausserdem sei zu prüfen, ob die religiöse Anforderung angesichts der Art der ausgeübten Tätigkeit tatsächlich «wesentlich, rechtmässig und gerechtfertigt» ist.
Hintergrund war ein Fall aus Deutschland: Ein kirchlicher Verein für Schwangerschaftsberatung in Wiesbaden hatte einer Sozialpädagogin nach dem Austritt gekündigt, obwohl die Mitgliedschaft in der katholischen Kirche für die Stelle nicht erforderlich war. Im Beratungsteam arbeiteten zu dem Zeitpunkt auch zwei Mitglieder der evangelischen Kirche.
Nach Auffassung des Gerichtshofs ist nicht ersichtlich, dass die Kirchenmitgliedschaft für die Tätigkeit einer Schwangerschaftsberaterin «wesentlich» ist. In einer solchen Situation scheine der Austritt an sich das Ethos oder das Recht des Vereins auf Selbstbestimmung nicht infrage zu stellen, heisst es in der Mitteilung zum Urteil. Letztlich müsse aber das Bundesarbeitsgericht den konkreten Fall entscheiden, teilte Luxemburg mit.
Beraterin arbeitet seit 2006 bei Caritas
Die Frau arbeitete seit 2006 auf dem Posten. 2013 ging sie für mehrere Jahre in Elternzeit und trat währenddessen aus der katholischen Kirche aus. Grund dafür waren ihren Angaben nach finanzielle und familiäre Aspekte. Es ging um das besondere Kirchgeld, das das Bistum Limburg erhebt. Die Abgabe betrifft Kirchenmitglieder, deren Ehepartner eine andere Religionszugehörigkeit hat oder konfessionslos ist – und deutlich besser verdient. Die Steuer wird nach dem gemeinsamen Einkommen berechnet, so dass die Sozialpädagogin selbst in Eltern- und Teilzeit nach ihren Angaben mehr als 2.000 Euro pro Jahr hätte zahlen müssen.
Dabei sei ihr Ehemann wegen der Finanzaffäre im Zusammenhang mit dem Luxussitz des früheren Bischofs von Limburg aus der katholischen Kirche ausgetreten, erklärt die Betroffene. Er wollte dafür kein Geld zur Verfügung stellen – auch nicht indirekt, indem er das Kirchgeld für sie mittrage.