Kommission will strengere Regeln für Zürcher Ex-Regierungsräte
Anders als die Regierung will die Kommission für Staat und Gemeinden (STGK) strengere Regeln für ehemalige Regierungsmitglieder. Nach dem Ausscheiden sollen Regierungsrätinnen und Regierungsräte während zwei Jahren keine leitenden Funktionen bei Institutionen übernehmen dürfen, mit denen ihre Direktion zusammenarbeitete.
Die STGK stimmte mit 11 zu 4 Stimmen für eine neue «Anstandsregel», wie die vorberatende Kommission am Donnerstag mitteilte.
Dagegen waren FDP und Teile der GLP. Sie argumentieren, eine solche Regel beruhe zu stark auf einem Einzelfall, schränke die von der Bundesverfassung garantierte Wirtschaftsfreiheit ein und lasse sich auch nicht durchsetzen, heisst es in der Medienmitteilung.
Auch die Regierung selber will nichts von einer neuen «Anstandsregel» wissen. Zwar hatte sie auf Verlangen des Kantonsrats eine Vorlage für für eine «Anstandsregel» ausgearbeitet, empfahl diese aber bereits im April 2025 zur Ablehnung.
Der Regierungsrat findet, dass eine solche Regelung zu stark in das Grundrecht der Wirtschaftsfreiheit eingreife. Zudem sei sie verfassungswidrig. Aus diesem Grund entschied die STGK, selbst einen Vorschlag für die Änderung des Gesetzes über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung zu erarbeiten, der die Motion auf verfassungskonforme Weise umsetzt, wie sie festhält.
Was geschieht mit Lehrpersonen?
Die Regierung ist der Ansicht, dass es eine solche Regelung den ausscheidenden Regierungsratsmitgliedern erschwere und in Einzelfällen faktisch verunmögliche, eine angemessene neue berufliche Tätigkeit aufzunehmen, wie sie damals festhielt.
Als Beispiel nannte sie den Lehrerberuf. So könnte ein Mitglied des Regierungsrates, das vor dem Amtsantritt als Lehrerin oder Lehrer arbeitete, und das während der Amtszeit der Bildungsdirektion vorstand, nach dem Ausscheiden aus dem Regierungsrat während zweier Jahre nicht mehr als Lehrer arbeiten.