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Schweiz und Welt

Klimaschutz soll in die Kantonsverfassung

Südostschweiz
17.11.2021, 17:27 Uhr
heute um 12:16 Uhr

Die Kantonsverfassung soll geändert und die zugrunde liegende Motion als erledigt abgeschrieben werden. Der Landsgemeinde wird in Abweichung zur Motion aber nicht die Änderung des Artikels 22 der Kantonsverfassung unterbreitet, sondern der Schaffung einer Bestimmung zum Klimaschutz in einem neuen Artikel. Diese Vorlage wurde in der Regierungsratssitzung vom 16. November begrüsst. Ziel dieses Vorhabens ist es, dass sich der Kanton Glarus und die Gemeinden aktiv im Klimaschutz einsetzen. Nebst dem Klimaschutz soll auch die Umwelt, die Gesellschaft sowie die Wirtschaft berücksichtigt werden. Wie der Kanton Glarus in einer Mitteilung schreibt, müssen nach Annahme der Verfassungsbestimmung gesetzliche Vorgaben erarbeitet werden. Die finanziellen Konsequenzen werden erst dann bezifferbar.

Ziel: Klimaerwärmung stoppen

Nebst der Reduktion der Treibgasemissionen beinhaltet der Klimaschutz auch eine Anpassung an die Auswirkungen der Klimaveränderung. So möchte der Kanton Glarus Anstrengungen unternehmen, um die fortschreitende Klimaerwärmung zu stoppen. (nen)

Der neue Verfassungsartikel
Art. 22a – Klimaschutz

1. Kanton und Gemeinden setzen sich für die Begrenzung der Klimaveränderung und deren Auswirkungen ein. Sie leisten den erforderlichen Beitrag zur Erreichung der Klimaziele des Bundes und der für die Schweiz verbindlichen internationalen Abkommen.

2. Sie sorgen dafür, dass dazu geeignete Massnahmen umgesetzt werden. Die Massnahmen zum Klimaschutz sind umwelt-, sozial- und wirtschaftsverträglich auszugestalten.

3. Sie setzen finanzielle Anreize zur Erreichung der Klimaziele.

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