Keine Willkür gegen Quadroni
Das Kantonsgericht Graubünden hat in einem Entscheid zu den eherechtlichen Auseinandersetzungen von Baukartell-Informant Adam Quadroni nicht willkürlich gehandelt. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. Es hat eine Beschwerde von Quadroni abgewiesen.
In dem Fall geht es unter anderem um die Besuchs- und Unterhaltsregelungen für die drei Kinder von Adam Quadroni. Einen erstinstanzlichen Entscheid des Regionalgerichts Unterengadin Val Müstair hatten beide Elternteile beim Kantonsgericht angefochten. Dessen vorsorglichen Massnahmenentscheid zog Quadroni ans Bundesgericht weiter, worauf sich das Kantonsgericht nochmals damit zu befassen hatte. Die separate Beschwerde gegen den erst nach zweimaliger Rüge wegen Verzögerungen ergangenen Entscheid in der Hauptsache hat das Bundesgericht nun abgewiesen.
Ebenfalls als nicht willkürlich beurteilt das Bundesgericht in diesem Zusammenhang, dass der ursprünglich zuständige Regionalrichter nach dem Willen des Kantonsgerichts nicht in Ausstand treten musste. Die im Jahr 2019 eingereichte Scheidung der Eheleute Quadroni ist hängig. (red)