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Schweiz & Welt

Nicht vergessen: Es gilt Feuerwerkverbot

Andri Dürst
30.12.2023, 17:00 Uhr
11.05.2026, 12:16 Uhr

Während in den letzten Jahren dieses Verbot zuweilen mehr schlecht als recht eingehalten worden war, starteten die Gemeinde und die Davos Destinations-­Organisation (DDO) eine Informations-offensive: Auf den letzten Silvester hin machte man mittels Strassenbannern, Flyern, Info-Folien in den Bussen und einem Hinweis auf davos.ch auf das Verbot aufmerksam.

Auch dieses Jahr werden Einheimische und Gästeschaft daran erinnert. Deshalb sei auch kurz in der DZ erwähnt, was nun genau gilt. Die wichtigsten Punkte des Verbots lauten:

Jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörpern) und Steigenlassen von Himmelslaternen sind verboten.

Soweit keine speziellen Lärmeffekte produziert werden, bleiben vom Feuerwerksverbot vorbehältlich der Bestimmungen des kommunalen und über­geordneten Rechts ausgenommen: Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln, Feuershows, aber auch Höhenfeuer, Laser- und andere Lichtshows.

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