Kein Einfluss auf die Landsgemeinde
Der Bundesrat hat gestern bekannt gegeben, dass das Verbot für Veranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern bis Ende September gilt. Ursprünglich war es bis Ende August erlassen worden. Diese Verlängerung hat aber keine Auswirkungen auf die beiden angekündigten politischen Grossveranstaltungen im Kanton Glarus, obwohl sie noch im September stattfinden sollen. Denn für politische Anlässe gilt in der bundesrätlichen Verordnung eine Ausnahme, wie der Glarner Ratsschreiber Hansjörg Dürst erklärt.
Am 6. September soll die verschobene Landsgemeinde 2020 nachgeholt werden und am 19. September will Glarus Nord an einer ausserordentlichen Gemeindeversammlung über den Nutzungsplan befinden. An der Landsgemeinde nehmen jeweils mehrere tausend Stimmbürger teil. Auch für die Gemeindeversammlung werden um die 1000 Teilnehmer erwartet.
Nur mit Maske
Für die Landsgemeinde hat der Kanton in Zusammenarbeit mit dem Bund ein Schutzkonzept erarbeitet. Es sieht etwa eine Maskenpflicht im Ring und einen gesonderten Sektor für besonders gefährdete Personen vor. Ob die Landsgemeinde stattfinden kann, entscheidet der Regierungsrat wenige Tage vor dem 6. September aufgrund der pandemischen Lage.
Auch für die Gemeindeversammlung von Glarus Nord ist ein Schutzkonzept erarbeitet worden. Der Gemeinderat hat sich laut einer Medienmitteilung am Schutzkonzept für die Landsgemeinde orientiert. Der Regierungsrat muss dieses Konzept der Gemeinde noch bewilligen. Laut Ratsschreiber Hansjörg Dürst wird die Regierung voraussichtlich nächste Woche darüber befinden. (df)