Katzenhalterin aus Grabs SG kassiert Strafbefehl wegen Tierquälerei
Eine verletzte Hündin, abgemagerte Katzen und schlechte hygienische Zustände in der Wohnung: Was Kontrolleure Ende April in einer Wohnung in Grabs vorgefunden hatten, zog für eine Frau einen rechtskräftigen Strafbefehl nach sich. Ihr wird zudem zum Verhängnis, dass es nicht ihr erstes Vergehen ist.
Nach einer Kontrolle von Mitarbeitenden des kantonalen Amtes für Verbraucherschutz und Veterinärwesen sieht sich eine 38-jährige Frau aus Grabs unter anderem mit einer Rechnung von 5700 Franken konfrontiert. Denn die Staatsanwaltschaft des Kantons St. Gallen zeichnet in einem Strafbefehl, welcher der Nachrichtenagentur Keystone-SDA vorliegt, das Bild von vernachlässigten und medizinisch ungenügend versorgten Tieren sowie stark mangelnder Hygiene.
Die Kontrolleure stiessen unter anderem auf eine Hündin, die an einer Backe ein zirka drei Zentimeter grosses Loch hatte. Auch ein ebenso grosser Riss am linken Ohr wurde festgestellt. Zu einem Tierarzt sei die Hundehalterin erst nach der Kontrolle gegangen, ist im Strafbefehl nachzulesen. Dort mussten die Wunden gereinigt und unter Narkose genäht werden.
Die Hundehalterin habe es «zumindest billigend in Kauf» genommen, dass die Hündin unter ungerechtfertigten Schmerzen leiden musste. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft handelt es sich um vorsätzliche Tierquälerei.
Hundekothaufen und Urinflecken in der Wohnung
Eine andere Hündin hatte lange Krallen. Zusätzlich waren die hygienischen Verhältnisse mangelhaft. «In der Wohnung roch es stark nach tierischen Ausscheidungen und der Boden war mit etlichen Hundekothaufen und Urinflecken verschmutzt», heisst es im Strafbefehl weiter.