Kanton wehrt sich dagegen, E-Voting auf Eis zu legen
von Sina Bühler
Vor einem Monat trat im Kanton St. Gallen ein neues Gesetz über Wahlen und Abstimmungen in Kraft. Die wohl wichtigste Neuerung: Es gibt nun eine gesetzliche Grundlage für die elektronische Stimmabgabe. Dies bedeutet zurzeit aber nur, dass der Kanton neben der Urnen- und Briefabstimmung künftig E-Voting einführen kann – nicht aber, dass er das auch muss oder sofort tut.
Die Kritik am E-Voting reisst derweil nicht ab. Die Systeme seien nicht sicher genug, glauben die Gegner. Im Kanton St. Gallen ist eine Motion hängig. Sie verlangt ein Moratorium für
E-Voting. Letzte Woche hat die Regierung ihre Antwort darauf publiziert. Sie schreibt, dass sie die Anliegen der Motionäre grundsätzlich unterstützt und trotzdem von einem Moratorium absehen will. Im Gegenzug schlägt sie vor, die Tests weiterzuführen und parallel einen Bericht zu den Risiken von E-Voting und E-Counting (der elektronischen Stimmauszählung) zu erstellen. Der Kantonsrat dürfte Mitte Februar entscheiden, ob er das striktere Moratorium oder den Bericht will.
Kanton will weiter testen
Ein Moratorium wäre im Moment der falsche Weg, meint Vizestaatssekretär Benedikt van Spyk: «Die Forderung danach kommt zu früh. Wir probieren zurzeit Verfahren aus, machen Tests und sind an der Weiterentwicklung. Das würde durch ein Moratorium ausgebremst.» Die Frage müsse im Moment nicht lauten, ob man für oder gegen E-Voting sei, sondern ob sich dieser Testprozess lohne. Dass dieser Prozess dann kritisch überwacht und diskutiert werde, sei nicht nur gut, sondern wünschenswert.
Diskutiert und kritisiert wird E-Voting nicht nur im Kanton St. Gallen. Letzte Woche wurde eine schweizweite Initiative für ein Moratorium lanciert, unterstützt wird sie von links bis rechts. Auch die Initiative würde dem Kanton nicht in die Quere kommen, meint dazu van Spyk. Bis sie zur Abstimmung gelange, habe man die Antworten auf die offenen Fragen vermutlich schon gefunden: «Dann ist die Testphase gelungen – oder eben nicht.»