Kanton St. Gallen plant Umsetzung des Kita-Gesetzes per 2028
Die St. Galler Regierung hat die Umsetzung des neuen Kinderbetreuungsgesetzes eingeleitet. Ab dem 1. August 2028 sollen Familien von einer kantonsweit einheitlichen Mindestvergünstigung profitieren.
Für den Vollzug des neuen Gesetzes braucht es konkrete Ausführungsbestimmungen, schrieb der Kanton St. Gallen am Montag in einer Mitteilung. Nun gab die Regierung die entsprechende Verordnung in die Vernehmlassung. Die Bestimmungen regeln unter anderem die Anspruchsberechtigung, die Höhe der Vergünstigung sowie die Abwicklung über eine elektronische Plattform.
Mit dem neuen System verringern sich die bisher starken Unterschiede in den Wohngemeinden: Familien erhalten künftig direkt auf der Monatsrechnung der Betreuungseinrichtung eine Reduktion. Tiefe und mittlere Einkommen werden gezielt entlastet, aber auch für höhere Einkommen ist eine abgestufte Vergünstigung vorgesehen.
Die Stimmberechtigten des Kantons befürworteten im vergangenen Juni eine Vereinheitlichung der finanziellen Förderung von familien- und schulergänzender Kinderbetreuung.
Eltern verzichten wegen hoher Kosten
Ein am Montag veröffentlichtes Monitoring zeigt die Entwicklung der Kinderbetreuung im Kanton. Seit 2021 ist das Betreuungsangebot im Kanton um 35 Prozent gewachsen. Im laufenden Jahr werden rund 13'100 Kinder entsprechend betreut.
Den grössten Sprung machte die schulergänzende Betreuung. Denn seit dem Schuljahr 2024/2025 müssen die Gemeinden ein bedarfsgerechtes Angebot bereitstellen.
Dennoch weist der Kanton St. Gallen eine im schweizweiten Vergleich tiefe Betreuungsquote auf. Im Vorschulbereich beträgt die Betreuungsquote 15 Prozent, bei den Schulkindern 19 Prozent. Schweizweit sind es 39 beziehungsweise 40 Prozent.